APA/APA/dpa/Sophia Kembowski

Was in Clubs und Discos nun erlaubt ist

Der heutige Donnerstag bringt die nächsten Lockerungsschritte in der Coronakrise. Der vielleicht größte Schritt ist die Wiedereröffnung der Nacht-Gastronomie, die seit über einem Jahr pausieren musste.

Keine Sperrstunde, Essen und Trinken auch an der Bar und Tanzen sind wieder möglich. Bestehen bleibt aber die "3-g-Regel". Die Feiernden müssen also nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. In Wien gelten die "Wohnzimmer-Selbsttests" nicht mehr, es werden nur noch PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests aus der Teststraße oder der Apotheke akzeptiert.

Keine Maskenpflicht

Ab 1. Juli feiert der der einfachere, aber weniger wirksame Mund-Nasen-Schutz ein Comeback, der alternativ zur FFP2-Maske getragen werden kann. Zusätzlich wird die Maskenpflicht aber im Wesentlichen auf jene Bereiche eingeschränkt, in denen kein 3G-Nachweis nötig ist, also beispielsweise auf den öffentlichen Verkehr, Taxis, den Handel und Ämter mit Parteienverkehr.

Dazu kommen noch Pflege- und Gesundheitseinrichtungen (außer in Wien). Keine Masken mehr werden etwa beim Friseur oder im Gasthaus benötigt, weil man dort eben nur als Geimpfter, Genesener oder Getesteter Zutritt hat. Auch in der Nachtgastronomie müssen keine Masken mehr getragen werden - weder von den Gästen noch vom Personal.

Geringere Auslastung

Im Handel gelten ab Donnerstag bundesweit keine Quadratmeter-Regeln mehr. Auch bei Veranstaltungen wird es wieder enger, nachdem die Besucherlimits aufgehoben werden. In Clubs, wo es keine fixen Sitzplätze gibt, dürfen hingegen nur zu 75 Prozent ausgelastet werden. Das soll bis 22. Juli gelten. Clubbetreiber können allerdings eine Veranstaltung anmelden und im Vorfeld Tickets verkaufen. Dann ist eine Auslastung von 100 Prozent möglich. 

Alle, die sich länger als 15 Minuten im Lokal aufhalten, müssen sich registrieren. Im Bund soll das ebenfalls am 22. Juli fallen, Wien will es länger beibehalten. 

Lokale können strengere Maßnahmen setzen

In Wien wurde in den vergangenen Wochen über eine „1-G-“ oder „2-G-Regelung“ für Discos diskutiert. Nur Menschen, die bereits geimpft oder genesen sind, hätten demnach in Nachtclubs gehen dürfen. Das sei gesetzlich nicht möglich, hatte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) mehrfach erklärt, weil Getestete mit Genesenen und Geimpften gleichzustellen seien. Aber die Lokale könnten selbstverständlich über ihr Hausrecht strengere Maßstäbe setzen.

ribbon Zusammenfassung
  • Keine Sperrstunde, Essen und Trinken auch an der Bar und Tanzen sind wieder möglich.
  • Bestehen bleibt aber die "3-g-Regel". Die Feiernden müssen also nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
  • In Wien gelten die "Wohnzimmer-Selbsttests" nicht mehr, es werden nur noch PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests aus der Teststraße oder der Apotheke akzeptiert.
  • Ab 1. Juli feiert der der einfachere, aber weniger wirksame Mund-Nasen-Schutz ein Comeback, der alternativ zur FFP2-Maske getragen werden kann.
  • Keine Masken mehr werden etwa beim Friseur oder im Gasthaus benötigt, weil man dort eben nur als Geimpfter, Genesener oder Getesteter Zutritt hat. Auch in der Nachtgastronomie müssen keine Masken mehr getragen werden - weder von Gästen noch vom Personal.
  • Alle, die sich länger als 15 Minuten im Lokal aufhalten, müssen sich registrieren. Im Bund soll das ebenfalls am 22. Juli fallen, Wien will es länger beibehalten.