APA/HERBERT NEUBAUER

Warum 3G am Arbeitsplatz am Freitag sicher noch nicht kommt

Seit längerem wurde kolportiert, dass mit 15. Oktober eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz in Kraft treten soll. Dafür fehlt derzeit allerdings noch die rechtliche Grundlage.

Damit eine 3G-Pflicht auch am Arbeitsplatz eingeführt werden kann, wie laut einem Verordnungsentwurf geplant ist, braucht es nicht nur eine Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), sondern auch eine Gesetzesänderung des COVID-19-Maßnahmengesetzes, die am Mittwoch im Nationalrat eingebracht wurde.

Nachdem die Gesetzesänderung im Nationalrat angenommen wird, geht die Novelle in einem nächsten Schritt in den Bundesrat. Erst wenn der Bundesrat diese ebenfalls abgesegnet und der Bundespräsident das novellierte Gesetz unterschrieben hat, wird es in Kraft treten.

Bevor dieser Prozess nicht abgeschlossen ist, kann dieses Vorhaben zwar politisch angekündigt werden, aber die Verordnung zu 3G am Arbeitsplatz noch nicht in Kraft treten, weil eben die Gesetzesgrundlage fehlt. Somit kann 3G am Arbeitsplatz am morgigen Freitag noch nicht eingeführt werden.

Aus dem Gesundheitsministerium heißt es gegenüber PULS 24, man habe einen Verordnungsentwurf zu 3G am Arbeitsplatz erarbeitet. Die Details würden nun zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt. "Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden detaillierte Informationen zu Regelungen und Fristen bekannt gegeben werden", heißt es.

Warum ist eine Gesetzesänderung für "3G am Arbeitsplatz" nötig?

Bis jetzt ist im COVID-19-Maßnahmengesetz festgehalten, dass für Arbeitsorte Beschränkungen erlassen werden dürfen, wenn eine erhebliche Infektionsgefahr besteht. Damit könnte man 3G am Arbeitsplatz nur dort verordnen, wo eben eine erhebliche Gefahr besteht, also an Arbeitsorten mit direktem persönlichem Kontakt, zum Beispiel etwa körpernahe Dienstleistungen oder Kranken- und Altenpflege.

Daher muss das Gesetz auch auf jene Arbeitsorte ausgedehnt werden, an denen der persönliche Kontakt zu anderen Menschen nicht ausgeschlossen ist - also eigentlich alle. Arbeitgeber selbst können aber laut Rechtsexperten schon jetzt auch strengere Regeln vorgeben. Der Gesetzgeber sieht nur Mindeststandards vor.

Maskenpflicht für Ungeimpfte

Insider berichten davon, dass es für Ungeimpfte zusätzlich zu 3G am Arbeitsplatz auch eine Maskenpflicht geben könnte. Ob das aber dann tatsächlich auch so eingeführt wird, gilt jedoch eher als unwahrscheinlich, da Ungeimpfte sichtbar stigmatisiert werden würden. In Italien kommt es derzeit zu Protesten, da dort – im Gegensatz zu Österreich – die 3G Regel am Arbeitsplatz mit 15. Oktober bereits in Kraft tritt. 

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ribbon Zusammenfassung
  • Seit längerem wurde kolportiert, dass mit 15. Oktober eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz in Kraft treten soll. Dafür fehlt derzeit allerdings noch die rechtliche Grundlage.
  • Damit 3G auch am Arbeitsplatz eingeführt werden kann, braucht es nicht nur eine Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), sondern auch eine Gesetzesänderung des COVID-19-Maßnahmengesetzes.
  • Nachdem die Gesetzesänderung im Nationalrat angenommen wird, geht die Novelle in einem nächsten Schritt in den Bundesrat.
  • Erst wenn der Bundesrat diese ebenfalls abgesegnet und der Bundespräsident das novellierte Gesetz unterschrieben hat, wird es in Kraft treten.
  • Aus dem Gesundheitsministerium heißt es gegneüber PULS 24, man habe einen Verordnungsentwurf zu 3G am Arbeitsplatz erarbeitet. Die Details würden nun zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt.
  • Bis jetzt ist im COVID-19-Maßnahmengesetz festgehalten, dass für Arbeitsorte Beschränkungen erlassen werden dürfen, wenn eine erhebliche Infektionsgefahr besteht, konkret körpernahe Dienstleistungen und im Gesundheits- und Pflegebereich..