Vorarlberger wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine verurteilt
Der Mann kämpfte 2015 freiwillig in einer paramilitärischen Einheit in der Ukraine und war dabei an der Misshandlung eines Arbeiters beteiligt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Anklagen wegen Kriegsverbrechen sind in Österreich sehr selten.
Der Angeklagte war von Anfang an geständig, vor rund sieben Jahren an der Misshandlung beteiligt gewesen zu sein. Das Opfer war vor dem Lager der paramilitärischen Truppe festgenommen worden, weil es die Gruppierung beschimpft hatte.
Daraufhin wurde der Arbeiter drei Tage lang in einer alten, verschmutzten Duschkabine eingesperrt. Immer wieder wurde er angebrüllt, bedroht und geschlagen. Nach insgesamt acht Tagen in dem Lager wurde er freigelassen.
Mitkämpfer angefeuert, zugeschlagen, mit Handy gefilmt
Der Angeklagte selbst feuerte damals einen amerikanischen Kollegen an und schlug auch selbst mit einem Schuh und einem Besenstiel zu. Er filmte die Szenen auch mit seinem Handy. Er gab an, dass er bei der Tat berauscht gewesen sei. Die Kämpfer wollten mit der Misshandlung erreichen, dass der Arbeiter sein Handypasswort herausgab. Sie hielten ihn - zu Recht oder Unrecht - für einen russischen Spion. Als dieser schwieg, begannen sie mit brutalen Verhörmaßnahmen.
Heute ist der Angeklagte zweifacher Familienvater und führt ein geregeltes Leben. An Waffen oder Krieg habe er kein Interesse mehr. Der Schöffensenat unterschritt bei der Strafbemessung die Mindeststrafe von fünf Jahren, die das Gesetz eigentlich vorsieht.
Dies ist nur ausnahmsweise bei beträchtlichem Überwiegen der Milderungsgründe möglich. Der Verurteilte nahm die bedingte Haftstrafe von zweieinhalb Jahren an. Seitens der Staatsanwaltschaft gab es vorerst keine Erklärung, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Zusammenfassung
- Ein 29 Jahre alter Vorarlberger ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen Kriegsverbrechen gegen Personen zu einer bedingten Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden.
- Der Mann kämpfte 2015 freiwillig in einer paramilitärischen Einheit in der Ukraine und war dabei an der Misshandlung eines Arbeiters beteiligt.
- Der Angeklagte war von Anfang an geständig, vor rund sieben Jahren an der Misshandlung beteiligt gewesen zu sein.
- Das Opfer war vor dem Lager der paramilitärischen Truppe festgenommen worden, weil es die Gruppierung beschimpft hatte.
- Daraufhin wurde der Arbeiter drei Tage lang in einer alten, verschmutzten Duschkabine eingesperrt. Immer wieder wurde er angebrüllt, bedroht und geschlagen. Nach insgesamt acht Tagen in dem Lager wurde er freigelassen.
- Der Angeklagte selbst feuerte damals einen amerikanischen Kollegen an und schlug auch selbst mit einem Schuh und einem Besenstiel zu. Er filmte die Szenen auch mit seinem Handy. Er gab an, dass er bei der Tat berauscht gewesen sei.