Vorarlberg: Digitale Wohnzimmertests für Zutritt kommen

100 Personen bei Veranstaltungen sowohl in Innenräumen als auch draußen und digitale Wohnzimmertests für den Zutritt bei Veranstaltungen werden in Vorarlberg zugelassen.

Vorarlberg wird ab 15. März weitgehende Öffnungsschritte setzen. Darauf haben sich das Land und der Bund am Dienstag nach stundenlangen Verhandlungen geeinigt. Gastro-Betriebe dürfen indoor wie outdoor aufsperren, Voraussetzung für den Besuch ist ein negativer Antigen-Test aus einer Teststraße. Zudem werden ab nächstem Montag wieder Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen zugelassen. Als Zutrittsbescheinigungen sind Selbsttests in digitaler Form gültig.

Weiter in Kraft ist die Ausgangsbeschränkung bis 20 Uhr. Das bedeutet, dass die Bewirtung am Abend bzw. Abend-Veranstaltungen nicht möglich sind. Ebenfalls wieder zugelassen wird das Vereinsleben für Kinder und Jugendliche in Sport- und Kulturvereinen. Auch Selbsthilfegruppen dürfen wieder zusammenkommen.

Digitale Selbsttests müssen erst registriert, dann hochgeladen werden

Zu den digitalen Selbsttests als Zutrittsbescheinigung für die Veranstaltungen erklärte Landesrat Christian Gantner (ÖVP), dass das Land eine eigene Online-Plattform entwickelt habe. Auf dieser Plattform muss nach der Registrierung der Selbsttest hochgeladen werden. Nach einer Kontrolle durch das System wird die Ok-Bestätigung samt QR-Code auf das Handy geschickt. Man habe bereits eine Million an Selbsttests bestellt, sagte Gantner. Diese sollen bis zum Start der Öffnungsschritte am Montag im Land verteilt sein. 

  • Veranstaltungen, nicht nur im Bereich der Kultur, bis zu einer Größenordnung von 100 Personen, sowohl indoor als auch outdoor, werden erlaubt sein. 
  • Als Zutrittstests werden digitale Selbsttests zugelassen. Das Testsystem soll mit Registrierung organisiert werden. 
  • Bei der Gastronomie wird strenger vorgegangen. Dort gelten nur Test von Teststraßen.

Das Ministerium will die Umsetzung und die Auswirkungen auf die Ansteckungszahlen wissenschaftlich begleiten. 

Die Öffnungsschritte sind laut Landesrätin Martina Rüscher in vier Bereichen definiert, alle gelten ab dem 15. März: 

  • Aktivitäten für Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre

Alle Aktivitäten sind indoor und outdoor erlaubt. Für Outdoor-Aktivitäten werden keine Tests gebraucht, für Indoor-Aktivitäten wird ein negativer Selbsttest benötigt. Es braucht eine Registrierung, um feststellen zu können, welche Kinder und Jugendliche an Aktivitäten teilnehmen. Ein Covid-Beauftragter muss für die Umsetzung der Vorgaben sorgen. Nach 20 Uhr besteht weiter eine Ausgangssperre. Fußballtrainings sind damit zum Beispiel möglich, Matches jedoch nicht. Sportarten mit zu viel Kontakt sind ausgenommen. Outdoor dürfen maximal 20 Jugendliche zusammentreffen, indoor zehn. 

Kulturveranstaltungen bei Jugendlichen und Kindern bis 18 sind mit zahlenmäßiger Beschränkung möglich (indoor 10, outdoor 20 Personen). Indoor wird eine altersgerechte Maskenpflicht bestehen. Bis 6 Jahre besteht keine Maskenpflicht, von 6-14 muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, ältere Jugendliche müssen eine eine FFP2-Maske tragen. Ausgenommen sind Tätigkeiten bei denen das Tragen von Masken nicht möglich ist, zum Beispiel Blasmusikproben. 

  • Veranstaltungen

Auch hier gelten ab 20 Uhr Ausgangsbeschränkungen. Teilnehmende müssen sich registrieren. Auch hier ist ein Konzept und ein Covid-Beauftragter Pflicht. Maximal 100 Personen dürfen teilnehmen, allerdings indoor und outdoor. Maximal 50 Prozent des Fassungsvermögens des Raums dürfen besetzt werden. Zugewiesene Sitzplätze und Masken sind Pflicht. Explizit ausgenommen von den erlaubten Veranstaltungen sind Hochzeiten, diesbezüglich bleiben die aktuellen Regelungen aufrecht.

  • Gastronomie

Hier sind Zutrittstests Pflicht, allerdings aus der Antigen-Teststraße oder PCR-Tests. Maximal vier Personen pro Tisch sind erlaubt, solange sie nicht dem gleichen Haushalt angehören. Der Abstand muss zwei Meter betragen. Die Kontrolle der negativen Coronatests soll nach Angaben von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) durch die Betriebe erfolgen. Er ging davon aus, dass aufgrund der Gastronomieöffnung vermehrt Testungen in den Teststraßen nachgefragt werden, "darauf bereiten wir uns vor", so Wallner. Damit ein Coronatest zum Eintritt berechtigt, darf der Nachweis nicht älter als 48 Stunden sein.

  • Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen sind vom Veranstaltungsverbot ausgenommen. Es gilt eine Maskenpflicht und ein Mindestabstand. 

 

Fälschungen bei Selbsttests in Vorarlberg nicht verhinderbar

Public-Health-Experte Armin Fidler spricht im Interview mit PULS 24 Anchor René Ach über die Öffnungsschritte in Vorarlberg. Er stellt klar, dass eine Fälschung von Selbsttests, wie sie in Vorarlberg als Zutrittstests für Veranstaltungen zugelassen werden, nicht zu verhindern sein wird.

ribbon Zusammenfassung
  • Vorarlberg wird ab 15. März weitgehende Öffnungsschritte setzen.
  • Es werden ab nächstem Montag wieder Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen zugelassen. Als Zutrittsbescheinigungen sind Selbsttests in digitaler Form gültig.
  • Gastro-Betriebe dürfen indoor wie outdoor aufsperren, Voraussetzung für den Besuch ist ein negativer Antigen-Test aus einer Teststraße.
  • Weiter in Kraft ist die Ausgangsbeschränkung bis 20.00 Uhr. Das bedeutet, dass die Bewirtung am Abend bzw. Abend-Veranstaltungen nicht möglich sind.
  • Ebenfalls wieder zugelassen wird das Vereinsleben für Kinder und Jugendliche in Sport- und Kulturvereinen. Auch Selbsthilfegruppen dürfen wieder zusammenkommen.