Volksanwaltschaft kritisiert Aus für Heimopferkommissionen
Wer sich von einer Behörde der Stadt Wien nicht korrekt behandelt fühlt, kann sich an die Volksanwaltschaft (VA) wenden. Diese Möglichkeit nutzten 2019 insgesamt 1.198 Wienerinnen und Wiener. Das sind 12 Prozent mehr als 2018. In 283 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand fest. Kritik gibt es u.a. daran, dass keine neuen Heimopferrenten mehr beantragt werden können.
Die Volksanwaltschaft tritt in Kontakt mit den betreffenden Behörden und kann Missstände feststellen. Das tat sie 2019 in 283 Fällen. Ein Beispiel betrifft eine Wienerin, die um Wohnbeihilfe angesucht hatte. Diese wurde ihr zwar genehmigt. Auf dem Bescheid war allerdings nicht ersichtlich, wie die Höhe der Beihilfe berechnet wurde. "Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes müssen Bescheide überprüfbar sein", erklärte Volksanwalt Werner Amon (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Montag. Daher habe er die Stadt Wien aufgefordert, für Transparenz zu sorgen. Diese habe reagiert und angekündigt, die Empfehlung im Zuge einer Reform der Wohnbeihilfe zu berücksichtigen.
1.259 der wegen Beschwerden eingeleiteten Prüfverfahren konnte die Volksanwaltschaft 2019 abschließen. Davon betraf etwa ein Viertel (297) Verfahren, die bereits in den Jahren vor 2019 eingeleitet wurden. Für knapp die Hälfte der Prüfverfahren (505 Fälle) sah sich die Volksanwaltschaft aber nicht zuständig. Sie darf laut Verfassung nämlich nur dann aktiv werden, wenn es für die Beschwerde keinen anderen Rechtsweg gibt, wie zum Beispiel eine Beschwerde bei einem Verwaltungsgericht.
Die Zahlen stammen aus dem Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag. Prüfen darf sie allerdings nur Behörden und nicht ausgelagerte Unternehmen wie die Wiener Stadtwerke oder die Wiener Linien. Amon forderte daher mehr Rechtsschutz. Dennoch betonte er, mit den betreffenden Unternehmen gut zusammenzuarbeiten.
Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) ortet einen Mangel bei den Heimopferrenten. Diese werden Menschen gewährt, die zwischen 1945 und 1999 als Kinder in Heimen waren und dort Gewalt erfahren haben. Ob diese Renten in der Höhe von rund 350 Euro den Betroffenen gewährt werden, entscheiden Entschädigungskommissionen der Kirche oder der Bundesländer. In Wien hatte diese Kommission laut Achitz ihre Tätigkeit 2016 eingestellt, obwohl sich "bei weitem noch nicht alle Menschen gemeldet" hätten. Der Volksanwalt forderte daher die Wiedereinrichtung der Entschädigungskommissionen. Bei der Mindestsicherung bemängelte Achitz, dass sich das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes und das Wiener Sozialhilfe-Landesgesetz widersprechen. Das führe zu einer Rechtsunsicherheit für Betroffene.
Auffällig sei, dass es besonders viele Beschwerden in Ballungsräumen gebe, erklärte der dritte Volksanwalt, Walter Rosenkranz (FPÖ). Konflikte entzündeten sich hier besonders zwischen Wohnbevölkerung und Betreibern von Geschäftslokalen. Rosenkranz erklärte, dass es sich teilweise um Banalitäten, wie etwa Gerüche aus einem Küchenbetrieb, handle. Dennoch dauerten die Verfahren der Behörden sehr lange, bemängelte der Volksanwalt.
Zusammenfassung
- Wer sich von einer Behörde der Stadt Wien nicht korrekt behandelt fühlt, kann sich an die Volksanwaltschaft (VA) wenden.
- Diese Möglichkeit nutzten 2019 insgesamt 1.198 Wienerinnen und Wiener.
- Die Volksanwaltschaft tritt in Kontakt mit den betreffenden Behörden und kann Missstände feststellen.
- Das tat sie 2019 in 283 Fällen.
- Prüfen darf sie allerdings nur Behörden und nicht ausgelagerte Unternehmen wie die Wiener Stadtwerke oder die Wiener Linien.