Karner informiert EU über Asyl-Stopp bei Familien
Wie der Innenminister gegenüber der APA betont, habe man sich dazu entschieden, eine Quotenregelung einzuführen. Die erste Quote sei eben null.
Via Familiennachzug kamen im Vorjahr 7.760 Personen nach Österreich. Im Jahr 2023 waren es 9.254. Einen besonderen Peak gab es im Vorjahr am Frühling, als es in einzelnen Monaten bis zu 1.300 Einreisen im Rahmen der Familienzusammenführung gab. Zur Einordnung: insgesamt wurden über alle Gruppen hinweg 2024 immerhin 16.784 Asyl-Anträge positiv beschieden. 17.239 waren es im Jahr davor.
Der Innenminister unterstrich, dass ein großer Teil der vom Familiennachzug betroffenen Personen Kinder sind, die damit das Bildungssystem hierzulande belasteten. Österreich werde daher den Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Anspruch nehmen und den Familiennachzug aussetzen. Freilich hatte sich die Familienzusammenführung schon zuletzt dadurch reduziert, dass aktuell seit dem Machtwechsel in Damaskus alle Anträge von Syrern gestoppt wurden.
Die Wiener SPÖ hat der Innenminister jedenfalls hinter sich. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) zeigte sich heute einigermaßen zufrieden über den Vorstoß. "Wir sind als Stadt in den letzten Jahren aus besonderen Gründen betroffen gewesen, sicher auch, weil wir die einzige wirkliche Großstadt in Österreich sind", hielt er am Rande einer Pressekonferenz fest. Man sei in der Vergangenheit davon überrascht worden, dass die Familienzusammenführung vom Bund so komprimiert durchgeführt worden sei. Das habe zu großen Herausforderungen etwa im Bildungsbereich geführt. "Wenn das jetzt zeitlich gestreckt wird, ist es sicher hilfreich in der Integration", befand Ludwig. Er zeigte sich zuversichtlich, dass man das Vorgehen im Einklang mit dem Europarecht organisieren könne.
Dauer der Pause unklar
Wie lange die Familienzusammenführung ausgesetzt bleibt, wurde von der Regierung bisher nicht kommuniziert. Sollte das System überlastet werden, ist ja seitens der Regierung nicht einmal ausgeschlossen, dass man dereinst gar keine Asyl-Anträge mehr annimmt.
Der Familiennachzug ist an sich in Österreich so organisiert, dass ihn anerkannte Asylwerber sofort nach Zuerkennung des Schutzstatus beantragen können. Der Angehörige wendet sich an die österreichische Vertretungsbehörde in dem Land, in dem er aufhältig ist und ersucht um ein Visum. Wird dieses genehmigt, weil von einer Zuerkennung auszugehen ist, kann die Person für vier Monate nach Österreich einreisen und hier ihren Antrag auf internationalen Schutz einbringen. Profitieren können Ehegatten bzw. eingetragene Partner von anerkannten Asylwerbern bzw. subsidiär Schutzberechtigten sowie deren minderjährige Kinder. Gleiches gilt für Eltern eines nach Österreich gekommenen Kindes.
Zusammenfassung
- Innenminister Gerhard Karner informiert die EU über den geplanten temporären Stopp des Familiennachzugs von Asylwerbern, wobei eine Quotenregelung mit der ersten Quote null eingeführt wird.
- Im Jahr 2023 kamen 9.254 Personen über den Familiennachzug nach Österreich, was zu einer Belastung des Bildungssystems führte, da viele der Betroffenen Kinder sind.
- Die Wiener SPÖ unterstützt den Vorstoß, während die Dauer der Aussetzung des Familiennachzugs unklar bleibt.