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Lauda-Erbstreit: Gericht gibt Witwe recht

Im Streit um Niki Laudas Millionenerbe ist ein erstes Zwischenurteil da. Dieses fällt zum Vorteil von Laudas Witwe Birgit aus.

Vier Jahre nach dem Tod des Formel-1-Weltmeisters ist der Streit um dessen Erbe noch immer nicht beiseitegelegt. Wie die "Krone" berichtet, soll Lauda sein Testament offenbar seit 2007 nicht mehr geändert haben - daher bestehe eine Regelung zu seiner Witwe Birgit und ihren gemeinsamen zwei Kindern lediglich in der Stiftungsurkunde der Privatstiftung Lauda.

Stiftung habe Anteil nicht ausgezahlt

Wurden der Ehepartner bzw. die Kinder im Testament nicht berücksichtigt, haben sie nach österreichischem Recht Anspruch auf einen Pflichtanteil. In diesem Fall würde dieser Pflichtanteil für Birgit Lauda ein Sechstel des Vermögens ausmachen. Die Privatstiftung Lauda, die die Vermögenswerte der Formel-1-Legende regelt, soll diesen Anteil bisher nicht ausgezahlt haben. Außerdem habe die Stiftung Witwe Birgit für erbunwürdig erklären lassen wollen.

Gerichtserfolg für Witwe

Als Argument für das Nichtausbezahlen des Pflichtanteils nannte die Stiftung die Tatsache, dass Niki Lauda auf Ibiza lebte, deshalb seien in diesem Fall die spanischen Gerichte zuständig. 

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien hat nun ein Urteil gefällt. Der Lebensmittelpunkt der Formel-1-Legende sei eindeutig in Österreich gewesen. Auch für eine Erbunwürdigkeit der Witwe gebe es keine Hinweise und auch keine rechtliche Grundlage. Laut dem Urteil bestehe für Laudas Witwe Anspruch auf einen Pflichtanteil - und dieser könnte laut der "Krone" im zweistelligen Millionenbereich liegen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Streit um Niki Laudas Millionenerbe ist ein erstes Zwischenurteil da.
  • Dieses fällt zum Vorteil von Laudas Witwe Birgit aus.
  • Laut dem nicht rechtskräftigen Urteil bestehe für Laudas Witwe Anspruch auf einen Pflichtanteil - und dieser könnte laut der "Krone" im zweistelligen Millionenbereich liegen.