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Vier Jahre Haft für nach Wien Geflüchteten syrischen IS-Mann

02. Apr. 2025 · Lesedauer 6 min

Ein 40-jähriger Syrer, der sich vor seiner Flucht nach Europa in seinem Heimatland aufseiten der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) zumindest als Propagandist betätigt hatte, ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Beim Angeklagten handelte es sich um einen in Österreich anerkannten Flüchtling. Er hatte jahrelang unbehelligt in Wien gelebt.

Der Syrer war 2019 nach Österreich geflüchtet und hatte im Folgenden um Asyl angesucht, das ihm 2020 genehmigt wurde. Bis zu seiner Festnahme Ende Mai 2024 war er in einem Restaurant in Wien-Landstraße beschäftigt. Der nach außen hin brave Familienvater lebte mit seiner Ehefrau und sechs Kindern unauffällig in einer Mietwohnung. "Er hat nie eine Verwaltungsübertretung begangen. Er ist nicht einmal bei Rot über die Kreuzung gegangen", hatte sein Verteidiger Michael Drexler Mitte Februar beim Verhandlungsauftakt erklärt.

Durchaus überraschenderweise akzeptierten Drexler und sein Mandant das Urteil, der zuvor vehement seine Schuldlosigkeit beteuert hatte. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, signalisierte jedoch, mit dem Urteil ebenfalls einverstanden zu sein. Offiziell ist die Gerichtsentscheidung jedoch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwältin, die in diesem Fall ausgesprochen engagiert ermittelt hatte, hatte am zweiten Verhandlungstag neues Beweismaterial vorgelegt, das den Angeklagten zusätzlich belastete. Ein V-Mann hatte die deutschen Behörden im Sommer 2023 über einen Facebook-Account informiert, auf dem im Jahr 2016 in Syrien Beiträge erstellt wurden, die eindeutig dem IS zuordenbar waren. Man ging diesem Hinweis nach und stieß auf ein Profil mit 22 Bildbeiträgen, auf denen - wie am Ende der erkennende Schöffensenat feststellte - in den meisten Fällen der Angeklagte jeweils mit einem bewusst inszenierten IS-Bezug zu sehen war.

"Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass die Person der Angeklagte ist", stellte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung fest. Auf den Fotos war beispielsweise der Mann mit einer erhobenen AK-47 in der rechten Hand und einer IS-Fahne im Hintergrund zu sehen. Die Fotos waren mit Texten unterlegt, die Lobpreisungen des IS enthielten und die Gräuel der Terror-Miliz sowie den Märtyrertod verherrlichten.

Gutachten belastete Angeklagten

Das deutsche Landeskriminalamt Baden-Württemberg hatte dieses Beweismaterial dem heimischen Verfassungsschutz zur Verfügung gestellt, der es sichtete, analysierte und vor wenigen Wochen der zuständigen Staatsanwältin übermittelte. Diese dehnte umgehend die Anklage aus. Damit im Gerichtssaal konfrontiert, behauptete der Angeklagte entsprechend seiner bisherigen Verantwortung, auf den im Frühjahr 2016 in Syrien geposteten Facebook-Beiträgen sei nicht er, sondern eine andere Person abgebildet. "Keines dieser Bilder bin ich", versicherte er, "ich bin nicht schuldig. Ich hasse den IS. Ich habe keinen Bezug zum IS. Mit diesem Account habe ich nichts zu tun."

Der Schöffensenat sah das anders und stützte sich dabei "auf unsere eigene Wahrnehmung und Anschauung", wie der Vorsitzende erklärte, sowie ein Gutachten eines Sachverständigen, das zu einem bereits von der ursprünglichen Anklage umfassten IS-Propagandavideo eingeholt worden war. Diesem gesichtsbiometrischen Gutachten zufolge machte die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei einem in die Kamera rufenden Mann in dem Video um den Angeklagten handelte, 83,48 Prozent aus. Der Sachverständige bewertete das in der Verhandlung als eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit. Ein ähnlicher Wert sei ihm erst ein Mal untergekommen.

Hinweise aus Deutschland brachten Ermittlungen in Gang

Auf die Spur des Mannes und seine Vergangenheit war man im vergangenen Frühjahr gekommen, als bei der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und weiteren Sicherheitsbehörden Hinweise aus Deutschland eingingen, die auf eine mögliche Verwicklung des Vaters von sechs Kindern in Kriegsverbrechen in seiner Heimat hindeuteten. Im Zuge eines in Deutschland geführten Ermittlungsverfahrens gegen mehrere mutmaßliche IS-Mitglieder war besagtes Propaganda-Video des IS aufgetaucht, in dem mit Maschinenpistolen bewaffnete Männer auf einem Lkw zu sehen sind, bei denen es sich offenkundig um IS-Mitglieder handelt.

Das mit Nasheeds (islamischen Sprechgesängen, Anm.) unterlegte IS-Video wurde im Verhandlungssaal abgespielt. Zu sehen waren darauf beklemmende Szenen: Panzer und militärische Fahrzeuge in Aktion, Granatwerfer, die abgefeuert werden, Schlachtfelder und verstümmelte Leichen. Am Ende kommt ein auf der Ladefläche eines Lkw abgelegter Gefangener ins Bild, der von einem IS-Kämpfer am Kopf erfasst und Richtung Kamera gedreht wird. Danach ist ein weiterer IS-Mann zu sehen, der in arabischer Sprache ruft: "Das ist die Religion! Die Religion Allahs! Wir siegen!" Den Feststellungen des Gerichts zufolge handelt es sich dabei zweifelsfrei um den 40-Jährigen, der bis zu seiner Inhaftierung an einer Wiener Adresse gemeldet war.

Syrer ursprünglich sogar als aktiver IS-Täter angeklagt

Ursprünglich waren die Vorwürfe gegen den 40-Jährigen weit über eine bloße Propagandatätigkeit für den IS hinausgegangen. Die Staatsanwältin hatte sich zu Beginn der Verhandlung überzeugt gezeigt, dass der 40-Jährige im Jahr 2014 in Syrien an Kampfhandlungen des IS und an der Verfolgung von Jesiden beteiligt war. Er habe auch Gefangenentransporte durchgeführt und sein Geschäftslokal für die Unterbringung jesidischer Gefangener zur Verfügung gestellt. Weiters habe der Mann in seinem Lokal - zunächst ein Friseur-Geschäft, später ein Handy-Shop - über Bildschirme IS-Videos abgespielt und Jugendliche und junge Männer für den IS angeworben. IS-Anhänger, die sich als so genannte Foreign Fighters von Europa nach Syrien begeben hatten, hätte der Angeklagte wiederum "in Empfang genommen", wie sich die Staatsanwältin ausdrückte.

Diese Anklagepunkte ließen sich nicht mir der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit beweisen und wurden daher freigesprochen. Zwar hatten sich dazu drei Belastungszeugen den deutschen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt, die dem Angeklagten direkte Tathandlungen für den IS unterstellten. Zwei wurden im österreichischen Ermittlungsverfahren anonymisiert geführt, ein Mann war zunächst sogar bereit, seine Identität preiszugeben. In der gerichtlichen Hauptverhandlung standen diese drei Zeugen dann jedoch nicht mehr zur Verfügung. Einer von ihnen ist mittlerweile nach Syrien zurückgekehrt, die zwei anderen wollten nicht nach Wien kommen.

Für Gericht wurde "professionelle Propaganda" betrieben

Obwohl die schwerwiegendesten inkriminierten Vorwürfe nicht abgeurteilt wurden, erschien dem Gericht bei einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren eine vierjährige Freiheitsstrafe für den IS-Propagandisten tat- und schuldangemessen. Der 40-Jährige hätte von der zweiten Jahreshälfte 2014 bis Ende 2016 den IS "massiv unterstützt", meinte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Er hätte "professionelle Propaganda" betrieben, was weit über das hinausgehe, was in diesem Bereich üblicherweise vor Gericht lande.

Zusammenfassung
  • Ein 40-jähriger Syrer wurde in Wien zu vier Jahren Haft verurteilt, da er als Propagandist für den IS tätig war.
  • Der Mann lebte seit 2019 in Österreich und erhielt 2020 Asyl, bevor er 2024 verhaftet wurde.
  • Ein gesichtsbiometrisches Gutachten ergab eine 83,48-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass er in einem IS-Video zu sehen ist.
  • Ursprünglich wurden ihm auch aktive Kampfhandlungen für den IS vorgeworfen, diese konnten jedoch nicht bewiesen werden.
  • Die Ermittlungen wurden durch Hinweise aus Deutschland ausgelöst, die auf seine Verwicklung in Kriegsverbrechen hindeuteten.