APA/GEORG HOCHMUTH

VfGH öffnet Tür zur Sterbehilfe

Der Verfassungsgerichtshof hat die Strafbarkeit von Beihilfe zum Selbstmord aufgehoben und damit eine schwerwiegende Entscheidung getroffen. Der Straftatbestand der "Hilfeleistung zum Selbstmord" verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, befand der VfGH. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar. Die Tür zur Sterbehilfe ist damit nun auch in Österreich einen Spalt offen.

In welchem Ausmaß Beihilfe zum Selbstmord künftig erlaubt sein wird - ob es nur möglich sein wird, einen Sterbewilligen zu einem Sterbehilfeverein in die Schweiz zu fahren oder ihm auch Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen - ist noch völlig offen. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, entsprechende Regelungen und Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch zu schaffen. Dafür hat die Politik ein Jahr Zeit, denn die Aufhebung der Beihilfe zum Selbstmord tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler zeigte sich in einer ersten Reaktion überrascht bis ablehnend. "Mit dem Erkenntnis zur Sterbehilfe weicht der VfGH von seiner eigenen Rechtsprechung ab, wonach ein Verbot der aktiven Sterbehilfe im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt. Insbesondere der Schutz der Älteren und der Schutz des Rechtes auf Leben sind zentrale Grundwerte unserer Politik. Diese Werte spiegeln sich auch in unseren Handlungen wieder und waren zentral in der bisherigen Bewältigung der Corona-Pandemie in Österreich. Das Leben ist das höchste Gut und genießt aus gutem Grund verfassungsrechtlich höchsten Schutz. Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass niemand den Wert seines Lebens infrage stellen muss. Daher müssen wir nun prüfen, welche gesetzlichen Schutzmaßnahmen notwendig sind."

Auch Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer reagierte sehr zurückhaltend. "Die Folgen der Entscheidung des VfGH zum Thema Beihilfe zum Suizid bedürfen einer umfassenden Prüfung. Im Wissen darum, dass das Thema Sterbehilfe gerade auch angesichts Österreichs Geschichte besonders sensibel ist, braucht es aus grüner Sicht eine breite Einbindung von Expertinnen und Experten und der Zivilgesellschaft. Wesentlich wird jedenfalls der weitere Ausbau der Angebote im Bereich der Palliativversorgung und Hospizbetreuung sein", so Maurer.

Der Verfassungsgerichtshof fällte seine Entscheidung auf Antrag mehrerer Betroffener, darunter zwei Schwerkranke, und begründete diese mit dem Recht auf Selbstbestimmung. "Dieses Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst das Recht auf die Gestaltung des Lebens ebenso wie das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben", sagte VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter bei der Erläuterung der Entscheidung am Freitag. "Beruht die Entscheidung zur Selbsttötung auf der freien Selbstbestimmung des Betroffenen, so ist dies vom Gesetzgeber zu respektieren", befand der VfGH.

Es mache keinen Unterschied, ob der Patient im Rahmen der Behandlungshoheit oder der Patientenverfügung in Ausübung seines Selbstbestimmungsrechtes lebensverlängernde oder lebenserhaltende medizinische Maßnahmen ablehnt oder ob ein Suizident mit Hilfe eines Dritten in Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes sein Leben beenden will. Entscheidend sei vielmehr in jedem Fall, dass die jeweilige Entscheidung auf der Grundlage einer freien Selbstbestimmung getroffen wird.

Der Verfassungsgerichtshof übersehe aber nicht, dass die freie Selbstbestimmung auch durch vielfältige soziale und ökonomische Umstände beeinflusst wird. Dementsprechend habe der Gesetzgeber zur Verhinderung von Missbrauch Maßnahmen vorzusehen, damit die betroffene Person ihre Entscheidung zur Selbsttötung nicht unter dem Einfluss Dritter fasst, so die Höchstrichter.

Überwiegend skeptisch bis ablehnend sind die meisten Reaktionen auf das VfGH-Urteil ausgefallen, die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord aufzuheben. Für die Ärztekammer ist diese Entscheidung "bedauerlich", der Katholische Familienverband war "bestürzt". Die evangelische Kirche pochte - ebenso wie Mediziner - auf Maßnahmen gegen Missbrauch und ein Verbot kommerzieller Sterbehilfe. Zufrieden war der Schweizer Verein Dignitas, der die Verfassungsklage initiiert hat.

Das Sterbehilfe-Urteil sei ein Kulturbruch und gefährde die Solidarität, kritisierte der Vorsitzender der Bischofskonferenz, der Salzburger Erzbischof Franz Lackner. Die Regierungsparteien ÖVP und Grünen reagierten skeptisch bis ablehnend und die SPÖ forderte eine breite und offene Diskussion.

"Jeder Mensch in Österreich konnte bislang davon ausgehen, dass sein Leben als bedingungslos wertvoll erachtet wird - bis zu seinem natürlichen Tod. Diesem Konsens hat das Höchstgericht mit seiner Entscheidung eine wesentliche Grundlage entzogen", sagte Lackner. "Die selbstverständliche Solidarität mit Hilfesuchenden in unserer Gesellschaft wird durch dieses Urteil grundlegend verändert", hielt der Erzbischof weiter fest. Wörtlich sprach Lackner von einem "Dammbruch" und warnte davor, dass mit der erlaubten Beihilfe zum Suizid der Druck auf kranke und alte Menschen steigen werde, davon Gebrauch zu machen.

Differenziert reagierte der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka auf das VfGH-Erkenntnis: Positiv sei, dass Tötung auf Verlangen nicht straffrei gestellt wurde. Was die Beihilfe zum Selbstmord betrifft, sei das Urteil zu respektieren. Die evangelische Kirche habe sich für den Fall, dass das Verbot beibehalten worden wäre, auch dafür ausgesprochen, dass "in extremen Ausnahmefällen Barmherzigkeit und Straffreiheit möglich ist".

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim sprach sich für eine offene und breite Diskussion über zentrale Fragen am Ende des Lebens aus. "Es müssen Themen weit über das Strafrecht hinaus diskutiert werden, weil das Strafrecht an sich kein geeignetes Instrument ist, um ein Sterben in Würde herbeizuführen. Es braucht eine gute, flächendeckende Versorgung mit Schmerzmedizin und Sterbebegleitung sowie für alle zugängliche Patientenverfügungen und das alles unabhängig von der finanziellen Situation der Betroffenen. Darüber hinaus ist Rechtssicherheit und ausreichend Betreuung für Angehörige und medizinisches Personal erforderlich", so Yildirim.

Erfreut reagiert NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. "Diese Entscheidung ist für viele todkranke Menschen in Österreich eine lange ersehnte Nachricht. Sie gibt ihnen die Aussicht auf ein selbstbestimmtes Lebensende, auf ein Sterben in Würde. NEOS sind klar gegen aktive Sterbehilfe, aber wir waren immer dafür, die Mitwirkung an der Selbsttötung von unheilbar kranken Patienten unter bestimmten Umständen zu erlauben. Das würde viel Leid verhindern. Für viele kommt ein assistierter Suizid nicht infrage. Aber diejenigen, die das wünschen, sollen nicht zur Reise in die Schweiz oder zum Schritt in das Illegale gezwungen werden."

Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec forderte, dass jede Form von Missbrauch "konsequent unterbunden werden muss". Sie erinnert daran, dass auch das deutsche Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vor Missbrauch und Fehlentwicklungen bei der erweiterten Sterbehilfe gewarnt hatte.

Nicht nur in Österreich führt die Legalisierung der Sterbehilfe derzeit zu hitzigen Debatten. Bereits in der kommenden Woche will das spanische Parlament das Strafgesetz ändern, in dem das Herbeiführen des Todes oder die Mitwirkung daran bisher unter Strafe steht. Damit würde Spanien nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg zum vierten Land in Europa werden, das aktive Sterbehilfe straffrei macht.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsgerichtshof hat die Strafbarkeit von Beihilfe zum Selbstmord aufgehoben und damit eine schwerwiegende Entscheidung getroffen.
  • Der Straftatbestand der "Hilfeleistung zum Selbstmord" verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung.
  • Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, befand der VfGH.
  • Nicht nur in Österreich führt die Legalisierung der Sterbehilfe derzeit zu hitzigen Debatten.