VfGH kippte Kärntner Veranstaltungsverbot am Karfreitag
Ausgelöst worden war das Verfahren durch ein Karfreitagskonzert 2023 in Villach. Der Magistrat Villach hatte eine Geldstrafe von 400 Euro verhängt, gegen die die Veranstalter vorgegangen waren. Der Konzert-Veranstalter berief dagegen, das Landesverwaltungsgericht Kärnten wies aber bereits vor einem Jahr die Beschwerde ab. Der Verfassungsgerichtshof beschloss danach, die Gesetzesbestimmung "von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit" zu prüfen - mit dem nun vorliegenden Ergebnis.
Wie der VfGH in seiner Entscheidung ausführt, hatte die Landesregierung argumentiert, dass das Ziel des Verbots sei, "die religiösen Gefühle von Gläubigen und den religiösen Frieden zu schützen". Allerdings: "Dabei bedenkt sie jedoch nicht hinreichend, dass das absolute Veranstaltungsverbot (. . .) in andere Grundrechte, wie etwa die Freiheit der Kunst oder die Erwerbsfreiheit eingreift." Und hier gebe es keine "Vorrangstellung, wonach einer der jeweils grundrechtlich geschützten Bereiche als solcher mehr oder weniger zu schützen wäre". Insgesamt verstoße das Veranstaltungsverbot am Karfreitag daher "gegen den Gleichheitsgrundsatz". Die Aufhebung "tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025" in Kraft.
Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) erklärte am Freitag nach einer Regierungssitzung, man habe eine Stellungnahme für eine Beibehaltung des Verbots abgegeben: "Wir nehmen die Entscheidung aber zur Kenntnis." Er verwies allerdings in gesellschaftspolitischer Hinsicht darauf, dass bereits von beiden Kirchen "Unterschriftenlisten kursieren" würden. Deutlicher wurde Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP): "Der VfGH bescherte uns ein unchristliches Geschenk." Mit dem Karfreitag als "Tag der Stille" werde der christlichen Kultur Rechnung getragen. Das VfGH-Erkenntnis sei zur Kenntnis zu nehmen, "auch wenn ich inhaltlich völlig anderer Meinung bin". Man müsse weiters "aufpassen, dass unsere Werte nicht schrittweise ausgehöhlt werden". Und er sei dafür, "alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit das Veranstaltungsverbot dennoch weiter bestehen kann".
Zusammenfassung
- Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das umstrittene Kärntner Veranstaltungsverbot am Karfreitag aufgehoben, das ab 2026 nicht mehr gelten soll.
- Die Entscheidung folgt auf ein Verfahren, das durch ein Karfreitagskonzert 2023 in Villach ausgelöst wurde, bei dem eine Geldstrafe von 400 Euro verhängt wurde.
- Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP) kritisierte das Urteil als 'unchristliches Geschenk', während die Freiheit der Kunst und Erwerbsfreiheit als beeinträchtigt angesehen wurden.