Ungarn: Orbans Macht weiter ausgebaut
Die Änderung erweitert das Mandat der Regierung, im Falle eines bewaffneten Konfliktes, eines Krieges oder einer humanitären Katastrophen einen Notstand auszurufen. Justizministerin Judit Varga hatte den Vorschlag im Parlament eingebracht und mit dem Ukraine-Krieg argumentiert.
Der russisch-ukrainische Krieg habe nicht nur zu der nach dem Zweiten Weltkrieg schwersten humanitären Krisensituation geführt, sondern auch die Wirtschaftsaussichten in Europa verändert, erklärte Varga. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, bedürfe es der Sicherung der Möglichkeit zur Bildung effektiver und schneller nationaler Antworten. Dies sei das Ziel der Modifizierung, hatte Varga betont. Bisher konnte das ungarische Kabinett einen Notstand im Falle Naturkatastrophen oder Industrieunfällen ausrufen.
Corona-Notstand endet
Für die Verfassungsänderung stimmten 136 Abgeordnete mit Ja und 36 mit Nein. Die Opposition lehnte die Grundgesetzänderung ab und bezeichnete sie als einen "neuen Blanko-Scheck" für Premier Viktor Orban.
Der bisher geltende Corona-Notstand läuft am 31. Mai nach mehr als zwei Jahren aus. Dieser hatte der Regierung erlaubt, per Dekret, zu regieren, die Meinungs- und Pressefreiheit einzuschränken und auch Wahlen und Volksabstimmungen auszusetzen. Dabei kann die Regierung Verordnungen treffen, die die Anwendung einzelner Gesetze aushebeln können.
Zusammenfassung
- Das ungarische Parlament hat am Dienstag mit der Zwei-Drittel-Mehrheit der rechtsnationalen Regierungspartei Fidesz die zehnte Änderung des Grundgesetzes verabschiedet.
- Justizministerin Judit Varga hatte den Vorschlag im Parlament eingebracht und mit dem Ukraine-Krieg argumentiert.
- Um auf künftige Herausforderungen schneller reagieren zu können, brauche es eine Modifizierung des Gesetzes, so Varga.