Ukraine: Zadic setzt Schritte zur Ahndung von Kriegsverbrechen
Per Erlass gibt sie den Staatsanwaltschaften eine klare Handlungsanleitung für die Einleitung solcher Ermittlungen. Sobald ein Verfahren in Österreich eröffnet ist, können sich die Staatsanwaltschaften an den internationalen Ermittlungen des Joint Investigation Teams beteiligen.
EU-Staaten stimmen sich bereits ab
Schon seit März stimmen europäische Staaten, koordiniert von EUROJUST, ihre Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine in diesem Joint Investigation Team ab. Aktuell beteiligen sich Staaten wie Polen, Litauen oder die Slowakei an dieser gemeinsamen Ermittlungsgruppe. Mit ihrem Erlass schafft Zadic jetzt die Voraussetzung für Österreichs Teilnahme.
Zuständigkeit bei Bezug zu Österreich
Grundsätzlich sind österreichische Behörden für im Ausland begangene Straftaten nur dann zuständig, wenn es einen Bezug zu Österreich gibt - etwa über die Staatsbürgerschaft oder den Aufenthalt von Täter bzw. Opfer. Eine Zuständigkeit kann sich aber ergeben, wenn es eine andere Verbindung zu Österreich gibt - etwa wenn Geflüchtete nach Österreich kommen, bei denen ein kausaler Zusammenhang zwischen Flucht und einem Kriegsverbrechen hergestellt werden kann.
Österreich unterstützt bei Aufklärung
"Kriegsverbrecher müssen wissen, dass sie für begangene Straftaten zur Verantwortung gezogen und dafür auch international verfolgt werden können. Bereits jetzt unterstützen wir die ukrainischen Behörden und den Internationalen Strafgerichtshof bei der Aufklärung begangener Kriegsverbrechen", erklärte Zadic. Im April hat Österreich eine nationale Kontaktstelle bei EUROJUST eingerichtet, an die sich ukrainische Behörden bei Fragen im Zusammenhang mit der Verfolgung von Kriegsverbrechen - etwa zur Beweiserhebung oder Fahndungen - wenden können. Ende Juni wurde auch ein "Memorandum of Cooperation" unterzeichnet.
Bilder und Berichte über Kriegsverbrechen in der Ukraine schockieren seit Monaten die Welt. In Butscha und Borodjanka etwa haben internationale Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch oder Amnesty International umfangreiche Belege für Kriegsverbrechen - von Massenhinrichtungen über wahllose Erschießungen und rechtswidrige Luftangriffe bis hin zu Verschleppungen und Folter - gesammelt.
Zusammenfassung
- Per Erlass gibt sie den Staatsanwaltschaften eine klare Handlungsanleitung für die Einleitung solcher Ermittlungen.
- Sobald ein Verfahren in Österreich eröffnet ist, können sich die Staatsanwaltschaften an den internationalen Ermittlungen des Joint Investigation Teams beteiligen.
- Schon seit März stimmen europäische Staaten, koordiniert von EUROJUST, ihre Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine in diesem Joint Investigation Team ab.