APA/ROLAND SCHLAGER

Übergangsfrist für neue E-Card bis Ende Mai verlängert

Die alte E-Card ohne Foto läuft nicht Ende März ab, sondern gilt noch bis Ende Mai. Die Übergangsfrist wurde von drei auf fünf Monate verlängert. Die Verordnung dazu segnete der Ministerrat am Mittwoch ab. Der Grund sind die steigenden Infektionen mit Covid-19. Wegen der Coronakrise trafen sich die Regierungsmitglieder auch nicht persönlich, sondern tagten per Videokonferenz.

Die alte E-Card ohne Foto läuft nicht Ende März ab, sondern gilt noch bis Ende Mai. Die Übergangsfrist wurde von drei auf fünf Monate verlängert. Die Verordnung dazu segnete der Ministerrat am Mittwoch ab. Der Grund sind die steigenden Infektionen mit Covid-19. Wegen der Coronakrise trafen sich die Regierungsmitglieder auch nicht persönlich, sondern tagten per Videokonferenz.

Die Fristverlängerung ist ein Beitrag, um Personalressourcen in den Behörden - vor allem den Landespolizeidirektionen - nicht übermäßig zu binden. " Gleichsam geht es darum, Kundenkontakte zu verringern und mögliche Infektionen zu verhindern", steht in den Erläuterungen der Verordnung des Gesundheitsministers Rudolf Anschober (Grüne).

Neue E-Cards werden seit 1. Jänner nur noch mit Foto ausgestellt. Versicherte, für die kein Foto in einem Register vorhanden ist, müssen ein Foto beibringen - und haben dafür jetzt bis Ende Mai Zeit. Bis dahin können sie weiter mit der alten E-Card oder mit Ausweis und Versicherungsnummer einen Arzt aufsuchen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die alte E-Card ohne Foto läuft nicht Ende März ab, sondern gilt noch bis Ende Mai.
  • Die Übergangsfrist wurde von drei auf fünf Monate verlängert.
  • Die Verordnung dazu segnete der Ministerrat am Mittwoch ab.
  • Der Grund sind die steigenden Infektionen mit Covid-19. Wegen der Coronakrise trafen sich die Regierungsmitglieder auch nicht persönlich, sondern tagten per Videokonferenz.