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Deutschland-Wahl

Wagenknecht prüft Anfechtung der Wahl

24. Feb. 2025 · Lesedauer 3 min

Dem Bündnis Sahra Wagenknecht fehlten bei der Wahl in Deutschland rund 14.000 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Die Parteichefin will nun eine Anfechtung der Wahl prüfen lassen. Sie argumentiert mit der Briefwahl.

4,97 Prozent erreichte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bei der Bundestagswahl am Sonntag. Die Partei scheiterte also denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde

Bei einer Pressekonferenz in Berlin meinte die Parteichefin nun, dass sie eine Wahlanfechtung überlege. Sie berief sich dabei auf die Schwierigkeiten, die viele Auslandsdeutsche hatten - PULS 24 berichtete

"Weg nach Karlsruhe offen"

"Wenn eine Partei aus dem Bundestag fliegt, weil ihr 13.400 Stimmen fehlen, stellt sich schon die Frage nach dem rechtlichen Bestand des Wahlergebnisses", sagte Wagenknecht. 213.000 Auslandsdeutsche hätten Wahlunterlagen beantragt, doch nur "ein Bruchteil davon konnte tatsächlich an der Wahl teilnehmen", sagte Wagenknecht. 

"Für Beschwerden ist zunächst der Wahlausschuss des Bundestages zuständig. Dann steht der Weg nach Karlsruhe offen", schrieb der Abgeordnete Fabio de Masi auf "X". In Karlsruhe befindet sich der deutsche Bundesverfasungsgericht. Entscheidend sei laut de Masi auch die Frage, ob ein etwaiger Fehler überhaupt mandatsentscheidend sei. 

Wie viele Auslandsdeutsche ihre Unterlagen tatsächlich zu spät erhalten haben und wie viele zu spät in Deutschland eingelangt sind, war vorerst noch nicht klar.

Letztlich würde wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob tatsächlich Fehler im juristischen Sinne passiert sind und ob sie mandatsentscheidend gewesen sind. Jurist:innen sind jedenfalls skeptisch: Der Grund für die späte Zustellung sind die kurzen Fristen wegen der vorgezogenen Wahl, die aber im Grundgesetz festgeschrieben sind. 

Die Co-Direktorin des Düsseldorfer Universitätsinstituts für Parteienrecht, Sophie Schönberger, sieht gleich gar keinen Verfassungsanspruch auf Briefwahl und hält eine Klage daher für aussichtslos, wie sie der "Zeit" sagte.

Strafanzeige wegen Umfrage

BSW-Vorsitzende Amira Mohamed Ali führte außerdem noch an, dass es mögliche Verwechslungen des BSW mit der Partei Bündnis Deutschland in einigen Wahllokalen, etwa in Aachen, gegeben hätte. Man müsse sehen, ob dies relevant sei. Sie sagte: "Wir werden die Sache jetzt juristisch überprüfen lassen." 

Strafanzeige will Wagenknecht außerdem nach eigenen Worten stellen, weil am Wahltag nach ihrer Darstellung falsche Umfragewerte auf der Plattform X veröffentlicht worden seien. Dort sei das BSW nur mit drei Prozent angegeben worden. Das habe Wählerinnen und Wähler womöglich beeinflusst.

Fest steht, dass sich die Koalitionsmöglichkeiten ändern würden, sollte das BSW doch in den Bundestag einziehen. Ihre persönliche Zukunft in der Partei ließ Wagenknecht offen. 

Zusammenfassung
  • Dem Bündnis Sahra Wagenknecht fehlten bei der Wahl in Deutschland rund 14.000 Stimmen für den Einzug in den Bundestag.
  • Die Parteichefin will nun eine Anfechtung der Wahl prüfen lassen.
  • Sie argumentiert mit der Briefwahl.