Grüne wegen übler Nachrede verurteilt

Der Grüne Parlamentsklub wurde wegen übler Nachrede zulasten von Markus Braun, Vorstand der Sigma Investment AG und Schwager von Ex-Casino-Vorstand Peter Sidlo, verurteilt. Ihm wurde per Aussendung unterstellt, als Auskunftsperson falsch ausgesagt zu haben.

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die strafrechtliche Verfolgung von Auskunftspersonen im Ibiza-Untersuchungsausschuss hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Dienstag eine interessante Entscheidung getroffen.

Der Grüne Parlamentsklub wurde wegen übler Nachrede zulasten von Markus Braun, Vorstand der Sigma Investment AG und Schwager von Ex-Casino-Vorstand Peter Sidlo, verurteilt. Braun bekam eine Entschädigung in Höhe von 7.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Rechtsvertreterin der Grünen behielt sich Rechtsmittel vor.

Braun-Befragung am 13. Jänner

Braun wurde am 13. Jänner 2021 vom U-Ausschuss vier Stunden lang unter anderem zu Vereinen im Umfeld der FPÖ befragt. Am 26. Jänner kündigte Nina Tomaselli, Fraktionsführerin der Grünen im U-Ausschuss, per Presseaussendung eine 20-seitige Sachverhaltsdarstellung gegen Braun wegen falscher Zeugenaussage an.

Sie unterstellte ihm, unter Wahrheitspflicht die Unwahrheit gesagt zu haben, indem er jegliche Involvierung von FPÖ-Funktionären in einen Banken-Deal - es ging um den Einstieg der slowakischen Arca-Gruppe bei der Wiener Privatbank - in Abrede stellte. Unter Verweis auf Chat-Verläufe zwischen dem früheren FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache, Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und Peter Sidlo erklärte Tomaselli, es bestehe der begründete Verdacht, dass eine FPÖ-Beteiligung "sehr wohl der Fall gewesen sein könnte und dass auch Braun davon Kenntnis gehabt haben könnte".

ribbon Zusammenfassung
  • Der Grüne Parlamentsklub wurde wegen übler Nachrede zulasten von Markus Braun, Vorstand der Sigma Investment AG und Schwager von Ex-Casino-Vorstand Peter Sidlo, verurteilt.
  • Ihm wurde per Aussendung unterstellt, als Auskunftsperson falsch ausgesagt zu haben.
  • Braun bekam eine Entschädigung in Höhe von 7.000 Euro zugesprochen.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Rechtsvertreterin der Grünen behielt sich Rechtsmittel vor.