Transparenzgesetz "quasi unreformierbar gestaltet"
Die Regierung hat am Donnerstag ihren Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz präsentiert. Markus Hametner, Vorstandsmitglied beim Forum Informationsfreiheit, ist zwar froh, dass endlich ein erster Schritt in Richtung mehr Transparenz gesetzt wird, hat aber bereits erste Bedenken dazu, wie das Gesetz verfasst ist.
"Quasi unreformierbar"
Als besonders problematisch sieht Hametner die "Ewigkeitsklausel" an. "Die Regierung hat beschlossen, dass sie ein Gesetz für alle Länder machen wollen", das klingt zunächst gut.
Für eine Veränderung des Gesetzes, sei es für Detailanpassungen oder das Stopfen von Schlupflöchern, ist künftig die ausdrückliche Zustimmung durch alle Landeshauptleute notwendig. Das Transparenzgesetz sei deshalb in seiner jetzigen Form "quasi unreformierbar" gestaltet.
Gemeinden haben sich "selbst in den Fuß geschossen"
Dass es für kleinere Gemeinden durch die neuen Transparenzregeln zu einem größeren Bürokratieaufwand kommen würde, hält Hametner hingegen für einen Irrglauben. Gemeinden unter 5.000 Einwohner sind im aktuellen Entwurf von der proaktiven Informationspflicht ausgenommen, sie müssen also nicht automatisch Informationen publik machen, sondern nur auf Anfrage von Bürger:innen.
Damit hätten sich die Gemeinden "selbst in den Fuß geschossen": Informationen nur auf Anfrage zu beantworten würde sehr viel mehr Bürokratieaufwand nach sich ziehen, als wenn dies automatisch geschieht. Außerdem würde eine automatische Veröffentlichung auch die Kommunikation und Abstimmung der Gemeinden bzw. Behörden untereinander erleichtern.
Zusammenfassung
- Markus Hametner, Vorstandsmitglied beim Forum Informationsfreiheit, ist zwar froh, dass endlich ein erster Schritt in Richtung mehr Transparenz gesetzt wird.
- Aber das Transparenzgesetz sei in seiner jetzigen Form "quasi unreformierbar" gestaltet.
- "Die Regierung hat beschlossen, dass sie ein Gesetz für alle Länder machen wollen", das klingt zunächst gut.
- Für eine Veränderung des Gesetzes, sei es für Detailanpassungen oder das Stopfen von Schlupflöchern, ist künftig die ausdrückliche Zustimmung durch alle Landeshauptleute notwendig.