Anschlagspläne
Terrorverdächtiger Wiener (14) bleibt in U-Haft
Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt. Es wird weiterhin von Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr ausgegangen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Anna Mair meldete dagegen Beschwerde an.
Festnahme Mitte Februar
Ermittler des Landesamtes Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung (LSE) und Kräfte der WEGA hatten den Jugendlichen am 10. Februar an seinem Wohnsitz in Wien festgenommen. Der 14-Jährige lebte bei seinen Eltern und wollte im kommenden Herbst eine Lehre beginnen.
Video: Anschlag in Wien vereitelt: 14-Jähriger festgenommen
Messer und IS-Propaganda
Beide Elternteile - sie haben türkische Wurzeln - sollen eine liberale gesellschaftliche Einstellung haben und keine strenge Auslegung des Islam praktizieren. Bei einer gerichtlich genehmigten Hausdurchsuchung wurden in der Wohnung bzw. im Kellerabteil unter anderem mehrere Messer und Propagandamaterial gefunden, das eine IS-Anhängerschaft des 14-Jährigen belegen soll.
Sichergestellt wurden vor allem auch vom Tatverdächtigen angefertigte Zeichnungen der U6-Station am Westbahnhof. Sie sollen Züge, Geleise und Strichmännchen zeigen, wobei eine der Figuren mit einem Messer bzw. einer Machete auf andere einsticht.
Diese sind mit dem Wort "Kuffar" ("Ungläubige") bezeichnet, einem im Islam gebräuchlichen Ausdruck für Menschen, die Angehörige anderer Religionen sind oder nicht dem Islam angehören.
14-Jähriger "tatsachengeständig"
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, hatte zuletzt kommuniziert, der 14-Jährige sei inzwischen "tatsachengeständig".
Der Schüler leugne im Zusammenhang mit den ihm unterstellten Anschlagsplänen nicht, in diese Richtung "Schritte gesetzt" zu haben, sagte Bussek vor wenigen Tagen bei einem Mediengespräch.
Zusammenfassung
- Das Landesgericht für Strafsachen hat die U-Haft des 14-jährigen Wiener Schülers, der einen Terroranschlag am Wiener Westbahnhof geplant haben soll, um zwei Monate verlängert. Ermittler fanden bei ihm Messer und IS-Propagandamaterial.
- Verteidigerin Anna Mair hat gegen den Beschluss, der nicht rechtskräftig ist, Beschwerde eingelegt. Der Schüler, der bei seinen Eltern lebt, hat gestanden, Schritte in Richtung der Anschlagspläne unternommen zu haben.
- Die Staatsanwaltschaft sieht weiterhin Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr. Zeichnungen des Jugendlichen zeigen die U6-Station mit gewalttätigen Szenen, die auf seine radikalen Ansichten hinweisen.