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Terror in Wien: Möglicher Komplize festgenommen

Am Freitag wurde ein Mann im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in Wien festgenommen.

Im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in Wien, bei dem vier Passanten am 2. November 2020 vom Attentäter getötet worden sind, ehe dieser von der Polizei erschossen wurde, hat es eine weitere Festnahme gegeben. Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, bestätigte der APA eine entsprechende Meldung der "Kronen Zeitung".

Laut "Krone" wurde der Mann am Freitagmorgen in seinem Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung in Wien-Liesing von Cobra-Beamten festgenommen. Vorangegangen waren Ermittlungen des Wiener Landeskriminalamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT). Beim Verdächtigen handelt es sich um einen 21 Jahre alten Österreicher mit ägyptischen Wurzeln, hieß es aus gut informierten Polizeikreisen gegenüber der APA.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Verdächtige an den Vorbereitungen des Attentats beteiligt oder zumindest davon gewusst haben könnte. Ermittelt wird wegen terroristischer Vereinigung (Paragraf 278b StGB). Laut "Krone" soll er seine Komplizenschaft gestanden haben.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in Wien, bei dem vier Passanten am 2. November 2020 vom Attentäter getötet worden sind, ehe dieser von der Polizei erschossen wurde, hat es eine weitere Festnahme gegeben.
  • Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, bestätigte der APA eine entsprechende Meldung der "Kronen Zeitung".
  • Laut "Krone" wurde der Mann am Freitagmorgen in seinem Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung in Wien-Liesing von Cobra-Beamten festgenommen.
  • Beim Verdächtigen handelt es sich um einen 21 Jahre alten Österreicher mit ägyptischen Wurzeln, hieß es aus gut informierten Polizeikreisen gegenüber der APA.
  • Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Verdächtige an den Vorbereitungen des Attentats beteiligt oder zumindest davon gewusst haben könnte.
  • Ermittelt wird wegen terroristischer Vereinigung (Paragraf 278b StGB).