Teichtmeister-Urteil: Plakolm will "doppeltes Strafmaß"
Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister hat beim Prozess am Wiener Landesgericht am Dienstag Besitz und Herstellung von zehntausenden Kindesmissbrauchsdarstellungen gestanden. Eine zweijährige Haftstrafe und die Unterbringung im Maßnahmenvollzug wurden ihm bedingt nachgesehen.
Unter strengen Auflagen durfte der Schauspieler den Gerichtssaal also als freier Mann verlassen. Die Fortsetzung der Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung, mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll, wurden ihm vom Gericht als Bedingung für die bedingte Strafe vorgeschrieben.
Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet.
Plakolm will härtere Strafen
Jugendstaatsekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) wolle sich nach dem Urteil gegen Florian Teichtmeister nicht über den Rechtsstaat stellen. Für sie persönlich sei es aber zu milde. Ihr Vorschlag: man müsse das "Strafmaß verdoppeln" - zum Schutz der Kinder.
Plakolm kritisiert, dass Strafen bei Vermögensdelikten im Vergleich so viel höher ausfallen würden. Strafen würden "widerspiegeln, was wir als Gesellschaft widerspiegeln". Ihrer Regierungskollegin, Justizministerin Alma Zadić (Die Grünen) richtete sie aus, sie solle "in die Gänge kommen", um die Strafen zu verschärfen.
Teichtmeister verurteilt: Die Reaktionen
"Urteil völlig angemessen"
"Falter"-Journalist Florian Klenk kann die Forderungen nach einer härteren Strafe nicht nachvollziehen. Teichtmeister befände sich bereits seit zwei jahren in "engmaschiger Therapie", zudem habe er an der Aufklärung beigetragen. Deshalb sei es "sinnvoller, ihn in Freiheit diese Therapie weitermachen zu lassen", solange er alle Regeln befolgt, sagte Klenk.
Man habe ein "großes Druckmittel" gegen ihn. Sollte er gegen die Auflagen verstoßen, müsse er in eine Anstalt. In Haft hätte er diese Therapie nicht, es wäre nur "eine harte Form von Rache".
Für den Anwalt Sascha Flatz sei das Urteil auf Basis der aktuellen Rechtslage "völlig angemessen" - es sei sogar auf der härteren Seite. Doch auch er ist für härtere Strafen, würden durch die Folgen solcher Delikte "Menschen zerstört". Die Folge seien "Menschen, die ein Leben lang nie wieder zurückfinden".
Fehlender Opferschutz
Man habe im Rahmen des Prozesses vor allem den Opferschutz und die Strafe für den Täter nicht getrennt, kritisiert Klenk. Besonders missfällt es dem Falter-Journalisten, dass Menschen, die härtere Strafen fordern, "nicht in dem gleichen Tonfall nach viel Geld für die Opfer und Therapie rufen". Den Opfern müssten die Anwälte und die Therapie gezahlt werden, anstatt sich "auf den Täter einzuschießen".
Die Tarife für die Prozessbegleitung der Opfer seien viel zu niedrig, hier gelte es auch, nachzubessern. Da stimmte auch Rechtsanwalt Flatz zu. Die finanzielle Entschädigung bei der Opfervertretung sei für Anwält:innen ein massives Problem.
Nach dem Bekanntwerden des Falls Teichtmeisters kündigte die Regierung eine Verschärfung des Sexualstrafrechts zum Schutz der Kinder und Jugendlichen an. Mit den Plänen der Regierung seien zwar erste Schritte gesetzt worden, aber gerade im Präventionsbereich sieht sie "ganz ganz viel Luft nach oben", meinte dazu Hedwig Wölfl, Geschäftsführerin des Opferschutzvereins Möwe.
"Pfusch der Legistik"
Die Verschärfung des Sexualstrafrechts ist für Klenk überhaupt ein "Pfusch der Legistik". Mit dem Vorschlag in seiner aktuellen Form würden sich Minderjährige strafbar machen, "weil sie sich selber nackert fotografieren und sich das schicken". Damit würden die von dem Gesetz getroffen werden, die eigentlich geschützt werden sollen.
Plakolm forderte deshalb bei der Reform, dass es dafür auch Regeln gäbe. Denn: "Wer Sex haben darf, darf sich auch Nacktbilder schicken".
Unterschiedliche Begriffe vermischt
Ein grundsätzliches Problem ist für Psychotherapeutin Rotraud Perner, dass hier "unglaublich viele Begriffe in einen Topf geworfen" würden. So gebe es auch die sogenannte "harmlose Pädophilie", die eine "in der Kindheit fixierte Persönlichkeit" sei, bei der keine Handlungen gegenüber den Kindern stattfinden würden.
Das müsse man von den sogenannten Hands-On-Delikten trennen: Bei der Pädosexualität käme es zu Übergriffen gegenüber Kindern, die in unterschiedlichsten Formen ausfallen könnten. Was in der aktuellen Debatte zu kurz kommen würde: Die Betroffenen. "Um das echte Opfer kümmert sich dann gar niemand", so Perner.
Zusammenfassung
- Nach dem Urteil gegen Florian Teichtmeister wurde bei Pro und Contra hitzig debattiert. Braucht es höhere Strafen? Welche Reformen braucht es zum Schutz der Opfer?
- Jugendstaatsekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) findet das Urteil persönlich zu milde. Ihr Vorschlag: man müsse das "Strafmaß verdoppeln" - zum Schutz der Kinder.
- "Falter"-Journalist Florian Klenk kann die Forderungen nach einer härteren Strafe nicht nachvollziehen. Teichtmeister befände sich bereits seit zwei jahren in "engmaschiger Therapie", zudem habe er an der Aufklärung beigetragen.
- Die Verschärfung des Sexualstrafrechts ist für Klenk überhaupt ein "Pfusch der Legistik".
- Mit den Plänen der Regierung seien zwar erste Schritte gesetzt worden, aber gerade im Präventionsbereich sieht sie "ganz ganz viel Luft nach oben", meinte dazu Hedwig Wölfl, Geschäftsführerin des Opferschutzvereins Möwe.