Stichwahl um rumänisches Präsidentenamt kann stattfinden
Schon vergangene Woche hatte das Verfassungsgericht einen ähnlichen Antrag eines weiteren unterlegenen Präsidentschaftsbewerbers für unzulässig befunden. Auch Stefan Popescu hatte die völlig intransparente Wahlkampffinanzierung des aus dem ersten Wahlgang siegreich hervorgegangenen Rechtsextremisten Georgescu als nicht mit der Verfassung konform bezeichnet. Die Verfassung Rumäniens sieht nämlich vor, dass die Ergebnisse einer Präsidentenwahl annulliert werden können, wenn diese "auf Betrug" beruhen und "die Reihenfolge der Kandidaten, die in die Stichwahl eingezogen sind", beeinflusst haben.
In der Stichwahl muss sich Georgescu der konservativen Oppositionsführerin Elena Lasconi stellen, die auf Platz zwei landete. Der sozialdemokratische Ministerpräsident und Favorit Marcel Ciolacu wurde überraschend nur Dritter und schaffte es nicht in die Stichwahl.
Am vergangenen Sonntag haben die Rumänen auch ein neues Parlament gewählt. Stärkste Partei wurde die sozialdemokratische PSD. Aber auch rechtsextreme Parteien schnitten überraschend stark ab.
Zusammenfassung
- Das Verfassungsgericht Rumäniens hat am Montagabend den Antrag von Cristian Terhes auf Annullierung der ersten Runde der Präsidentenwahl abgelehnt, was den Weg für die Stichwahl am Sonntag freimacht.
- In der Stichwahl treten der ultra-rechte Calin Georgescu und die westlich orientierte Elena Lasconi gegeneinander an, nachdem Georgescu trotz Kritik an seiner Wahlkampffinanzierung die erste Runde gewonnen hatte.
- Bei der gleichzeitig stattfindenden Parlamentswahl wurde die sozialdemokratische PSD stärkste Partei, während rechtsextreme Parteien überraschend gut abschnitten.