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"Spitzelaffäre": Urteil für Peter Pilz

24 Jahre nach einer Pressekonferenz hat es für den ehemaligen Politiker ein Gerichtsurteil gegeben. Wegen verbotener Veröffentlichung wurde er schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Peter Pilz, ehemaliger Politiker (Die Grünen, Liste Pilz / Jetzt) und nunmehriger Medien-Herausgeber (ZackZack) ist am Montag vor Gericht nicht rechtskräftig verurteilt worden. Wegen verbotener Veröffentlichung (§301 StGB) muss er 3.600 Euro Geldstrafe zahlen, 2.400 davon bedingt. 

Bei dem Fall ging es um drei Anklagepunkte, die bis zu 24 Jahre zurückliegen. Verhandelt wurde so spät, weil er als Abgeordneter im Nationalrat parlamentarische Immunität genoss. 

Einen Freispruch setzte es im Anklagepunkt Üble Nachrede. Pilz war beschuldigt worden, der Behörde vorgeworfen zu haben, bei einer Abschiebung einen "amtlichen Mordversuch" begangen zu haben. Richter Gerald Wagner befand, dass das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen die Kritik habe aushalten müssen. Pilz, der sich in keinem der Punkte schuldig bekannt hatte, will gegen die Entscheidung berufen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Pilz selber wies die Vorwürfe im Prozess als haltlos zurück, sie seien "notwendig, richtig und rechtmäßig" gewesen, meinte er noch im Juli. 

"Spitzelaffäre" und Fall Kampusch

In der so genannten Spitzelaffäre, bei der es um angeblich von der FPÖ beauftragte verbotene Datenabfragen aus dem Polizei-Computer ging, hatte Pilz im Oktober 2000 ebenso aus der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Disziplinarakten zitiert wie acht Jahre später im Zusammenhang mit Ermittlungen zum Fall Natascha Kampusch.

Da präsentierte Pilz der Öffentlichkeit ein Erkenntnis der beim Innenministerium eingerichteten Disziplinarkommission. Das sei kein Rechtsbruch, sondern Teil seiner Arbeit als parlamentarischer Abgeordneter gewesen, hatte Pilz zum Prozessauftakt ausgeführt. Mandatare könnten ihrer Arbeit nicht nachgehen, wenn sie "Knebeln" wie dem Beamtendienstrecht unterstellt sein würden.

Der Richter sah dies jedoch anders. Die Bestimmungen würden für alle gelten, gab er zu bedenken. Dies sei zu vergleichen mit einem Vergewaltigungsprozess, bei dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden sei. Über diesen zu berichten, sei ebenfalls niemandem gestattet.

Video: Peter Pilz im Interview

ribbon Zusammenfassung
  • Der ehemalige Politiker ist am Montag wegen verbotener Veröffentlichung verurteilt worden.
  • Er muss 3.600 Euro Geldstrafe zahlen, 2.400 davon bedingt. 
  • Bei dem Fall ging es um drei Anklagepunkte, die bis zu 24 Jahre zurückliegen.
  • Verhandelt wurde so spät, weil er als Abgeordneter im Nationalrat parlamentarische Immunität genoss. 
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig.