Sideletter: Bußjäger bezweifelt strafrechtliche Konsequenzen

Sind die Postenabsprachen im vormals geheimen Sideletter zur türkis-grünen Koalitionsvereinbarung strafrechtlich relevant? Verfassungsjurist Peter Bußjäger bezweifelt das. "Entscheidend ist, ob der Ablauf der Bewerbung rechtlich eingehalten wurde", sagt er.

Die vergangene Woche bekannt gewordenen geheimen Koalitionsabsprachen zwischen ÖVP und Grünen im nicht-öffentlichen sogenannten Sideletter zum Koalitionsabkommen sorgen weiterhin für Unmut - besonders bei den Grünen. Gerade die dort festgehaltenen Absprachen zu Postenbesetzungen in Aufsichtsräten aber auch Vorstandsbesetzungen stoßen auf Unmut.

Dass diese Absprachen für Postenbesetzungen allerdings strafrechtlich relevant sind, bezweifelt Verfassungsjurist Peter Bußjäger gegenüber PULS 24. Nicht die Absprachen davor, sondern "die Bestellung ist die Frage", sagt er. Entscheidend sei, ob der rechtlich vorgesehene Ablauf des Bewerbungsverfahrens eingehalten wurde. Danach sehe es derzeit aus.

Viele bewerben sich nicht, weil sie Absprachen vermuten

Natürlich würden sich viele potentielle Anwärter nicht auf eine Ausschreibung bewerben, wenn sie aufgrund von zumindest vermuteten Absprachen damit rechnen müssten, keine Aussicht auf Erfolg zu haben, gibt Bußjäger zu bedenken. Solange der Auswahlvorgang rechtlich in Ordnung sei bzw. der rechtlich vorgesehene Ablauf eingehalten werde, sei es schwer, eine strafrechtliche Relevanz nachzuweisen.

"Im Einzelfall kann es vielleicht strafrechtlich Relevantes geben, da fehlt mir die strafrechtliche Expertise", betont der Verfassungsjurist. Die Wahrscheinlichkeit einer Anklageerhebung sieht Bußjäger aber trotzdem als sehr gering an.

ribbon Zusammenfassung
  • Die vergangene Woche bekannt gewordenen geheimen Koalitionsabsprachen zwischen ÖVP und Grünen im nicht-öffentlichen sogenannten Sideletter zum Koalitionsabkommen sorgen weiterhin für Unmut - besonders bei den Grünen.
  • Dass diese Absprachen für Postenbesetzungen allerdings strafrechtlich relevant sind, bezweifelt Verfassungsjurist Peter Bußjäger gegenüber PULS 24.
  • Nicht die Absprachen davor, sondern "die Bestellung ist die Frage", sagt er. Entscheidend sei, ob der rechtlich vorgesehene Ablauf des Bewerbungsverfahrens eingehalten wurde. Danach sehe es derzeit aus.
  • Natürlich würden sich viele potentielle Anwärter nicht auf eine Ausschreibung bewerben, wenn sie aufgrund von zumindest vermuteten Absprachen damit rechnen müssten, keine Aussicht auf Erfolg zu haben, gibt Bußjäger zu bedenken.
  • Solange der Auswahlvorgang rechtlich in Ordnung sei bzw. der rechtlich vorgesehene Ablauf eingehalten werde, sei es schwer, eine strafrechtliche Relevanz nachzuweisen.
  • "Im Einzelfall kann es vielleicht strafrechtlich Relevantes geben, da fehlt mir die strafrechtliche Expertise", betont der Verfassungsjurist. Die Wahrscheinlichkeit einer Anklageerhebung sieht Bußjäger aber trotzdem als sehr gering an.