Schweizer Polizei verhängt Einreisesperre gegen Sellner
Sellner erklärte, dass der Vortrag dennoch stattfinden werde. Das Einreiseverbot sei ein "Armutszeugnis für diese Nation, für dieses Land, das sich eigentlich seiner Meinungsfreiheit rühmte", erklärte Sellner in einem Video, das im sozialen Netzwerk Telegram veröffentlicht wurde. Die Schweiz sei "kein Ort der freien Geister mehr, sondern eine geschlossene linksideologische Festung geworden".
Ein solcher Vortrag war bereits im vergangenen März in der Schweizer Gemeinde Tegerfelden geplant gewesen, die Aargauer Kantonspolizei verhinderte die Rede jedoch. Sie schritt ein, weil aus ihrer Sicht die öffentliche Sicherheit nicht gewährleistet war.
Auch damals hatte das Zürcher Polizeikorps das Fedpol um ein Einreiseverbot gegen Sellner ersucht, worauf der Bund aber verzichtet hatte. Das Fedpol teilte damals mit: "Allein eine radikale oder extreme Gesinnung reicht nicht als Grund für eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit beziehungsweise als Rechtfertigung präventiv-polizeilicher Maßnahmen."
Sellner ist der ehemalige Kopf der Identitären Bewegung in Österreich. Er referiert über "Remigration". Der eigentlich ideologiefreie Begriff wird von Rechtsextremen missbraucht und verharmlosend verwendet. Unter dem Begriff verstehen Rechtsextreme die massenhafte Abschiebung von Menschen ausländischer Herkunft - auch unter Zwang. Das Konzept basiert auf der unter rechten Verschwörungstheoretikern verbreiteten Annahme, dass aktuell ein "Bevölkerungsaustausch" stattfinde und "Remigration" der "Identitätserhaltung" diene.
Zusammenfassung
- Die Schweiz hat eine 18-tägige Einreisesperre gegen den rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner verhängt, die auch für Liechtenstein gilt. Die Sperre wurde vom Bundesamt für Polizei erlassen und ist bis zum 27. Oktober gültig.
- Sellner plante am 19. Oktober im Kanton Zürich einen Vortrag auf Einladung der rechtsextremen Organisation 'Junge Tat' zu halten. Er kritisierte das Einreiseverbot als Einschränkung der Meinungsfreiheit.
- Bereits im März wurde ein ähnlicher Vortrag von Sellner in der Schweiz durch die Polizei verhindert. Damals wurde ein Einreiseverbot abgelehnt, da eine radikale Gesinnung nicht als ausreichender Grund galt.