Salzburg verschärft Corona-Maßnahmen - Ausreisetests für St. Koloman
Die FFP2-Maskenpflicht im Handel sowie bei körpernahen Dienstleistungen wird ausgeweitet. Außerdem werden in St. Koloman (Tennengau) ab Montag bis Ende des Monats Ausreisebeschränkungen eingeführt – Geimpfte sind davon ausgenommen.
Damit reagiert das Bundesland auf die Rotschaltung der Corona-Ampel in Salzburg am Donnerstag. Neben der Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht wurden auch "noch strengere Quarantänekontrollen in besonders betroffenen Gebieten" angekündigt.
St. Koloman
Aufgrund der hohen Zahl an Ansteckungen sowie der außerordentlich niedrigen Impfrate in St. Koloman habe man sich in Absprache mit den Gesundheitsbehörden sowie dem Bürgermeister für Ausreisebeschränkungen entschieden, teilte Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) am Freitagvormittag mit. So sollen die Infektionsketten effektiv unterbrochen werden.
Die Ausfahrtsbeschränkungen sollen bis zum 31. Oktober gelten. Es gilt die 2,5 G-Regel, also vollimmunisiert, genesen oder PCR-getestet (72 Stunden gültig). Die Ausfahrtsbeschränkungen werden von der Polizei kontrolliert. Für die Bevölkerung gibt es zusätzliche Testmöglichkeiten und Impfaktionen. Ausgenommen von den Beschränkungen ist der Güterverkehr.
Niedrigste Impfrate Salzburgs
Aktuell weist die Bevölkerung in St. Koloman mit 41,7 Prozent der Gesamtbevölkerung sowie 48,5 Prozent der impfbaren Bevölkerung ab zwölf Jahren die landesweit niedrigste Impfquote aller Gemeinden auf. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt in der Gemeinde mit Stand 15.10, 8.30 Uhr 1.122. Sechs der neun Gemeinden im Tennengau weisen eine 7-Tages-Inzidenz von mehr als 400 auf.
Laut dem Land gibt es eine starke Differenz bei der Sieben-Tage-Inzidenz von geimpften und ungeimpften Personen. "Statistisch gesehen ist der typische Infizierte in Salzburg 15 bis 19 Jahre alt und ungeimpft", sagt Gernot Filipp von der Landesstatistik und ergänzt: "In dieser Altersgruppe gibt es derzeit eine Inzidenz von 796, bei den Vollimmunisierten beträgt sie im Vergleich dazu 110."
Ausreisebeschränkungen im Tennengau
Der Tennengau weist seit einigen Tagen mit 402 die höchste Inzidenz in der Gesamtbevölkerung auf, wie die Landeskorrespondenz gestern informierte. Auf Platz zwei folgt der Flachgau mit 269, dicht gefolgt vom Lungau mit 268. Das dynamische Infektionsgeschehen im Tennengau werde aktuell sehr genau beobachtet, erklärten heute Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl (beide ÖVP). Wegen der hohen Zahl an Ansteckungen sowie der außerordentlich niedrigen Impfrate in St. Koloman habe man sich in Absprache mit den Gesundheitsbehörden und dem Bürgermeister für Ausreisebeschränkungen entschieden.
Ausreisen darf, wer vollimmunisiert oder genesen oder einen Nachweis eines negativen PCR-Test vorlegt, der 72 Stunden lang gültig ist. Die Ausfahrtsbeschränkung wird von der Polizei kontrolliert. Angeboten werden zusätzliche Testmöglichkeiten und Impfaktionen, wie die Sonderimpfaktion am 21. Oktober von 16. bis 20.00 Uhr im Gemeindeamt von St. Koloman. Die Behörden werden auch die Quarantänebestimmungen in besonders betroffenen Gebieten verstärkt überprüfen.
"Das wird zweifelsohne eine Herausforderung für alle betroffenen Bürger und Pendler, aber auch für alle, die mithelfen und an der Abwicklung der Ausfahrtsbeschränkungen beteiligt sind", erklärte Haslauer. Trotzdem sei diese konsequente Maßnahme dringend nötig, um die Infektionen wieder einzudämmen. Offenbar sollen mehrere Feste zu Clusterbildungen geführt haben.
Zusammenfassung
- Die FFP2-Maskenpflicht im Handel sowie bei körpernahen Dienstleistungen wird ausgeweitet. Außerdem werden in St. Koloman (Tennengau) ab Montag bis Ende des Monats Ausreisebeschränkungen eingeführt – Geimpfte sind davon ausgenommen.
- Damit reagiert das Bundesland auf die Rotschaltung der Corona-Ampel in Salzburg am Donnerstag. Neben der Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht wurden auch "noch strengere Quarantänekontrollen in besonders betroffenen Gebieten" angekündigt.
- Die Ausfahrtsbeschränkungen in St. Koloman sollen bis zum 31. Oktober gelten.
- Es gilt die 2,5 G-Regel, also vollimmunisiert, genesen oder PCR-getestet (72 Stunden gültig). Die Ausfahrtsbeschränkungen werden von der Polizei kontrolliert. Für die Bevölkerung gibt es zusätzliche Testmöglichkeiten und Impfaktionen.
- Aktuell weist die Bevölkerung in St. Koloman mit 41,7 Prozent der Gesamtbevölkerung sowie 48,5 Prozent der impfbaren Bevölkerung ab zwölf Jahren die landesweit niedrigste Impfquote aller Gemeinden auf.