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Russland führt Zwangsuntersuchungen für Ausländer ein

Die russische Regierung verschärft die Bedingungen für Ausländer, die im Land arbeiten wollen. Sie sollen zu regelmäßigen medizinischen Untersuchungen verpflichtet werden. Die Regelung tritt bereits am Mittwoch in Kraft.

Das neue Gesetz sieht ab dem kommenden Frühjahr regelmäßige medizinische Checks vor. Dazu zählen neben einer Blutentnahme auch Röntgenuntersuchungen oder CT-Aufnahmen .

Ausländer müssen sich dem Gesetz zufolge etwa auf Tuberkulose, Drogenkonsum, Syphilis und HIV untersuchen lassen. Laut der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) müssen die Ergebnisse der russischen Migrationsbehörde übermittelt werden. Auch Fingerabdrücke müssen demnach verpflichtend abgegeben werden. Wer sich weigert, riskiert den Entzug der Arbeitserlaubnis.

Was passiert im Krankheitsfall?

Die russischen Behörden argumentieren, das neue Verfahren verbessere die Gesundheitslage im flächenmäßig größten Land der Erde.

Ausländer etwa aus der EU befürchten angesichts des im Vergleich zum Westen weniger gut ausgestatteten Gesundheitswesens nicht nur mögliche Behandlungsfehler, sondern auch eine unnötige Strahlenbelastung durch die geplanten Röntgenuntersuchungen.

Unklar war zunächst, was passiert, wenn jemand krank ist – ob Betroffene dann etwa das Land verlassen müssen. Unklar ist auch, wie angesichts der hohen Belastung durch die Corona-Pandemie die Zwangsuntersuchungen sicher organisiert werden. Zudem gilt der Datenschutz in Russland als löchrig. Immer wieder gelangen große Mengen persönlicher Daten in den freien Verkehr.

ribbon Zusammenfassung
  • Das neue Gesetz sieht ab dem kommenden Frühjahr regelmäßige medizinische Checks vor. Dazu zählen neben einer Blutentnahme auch Röntgenuntersuchungen oder CT-Aufnahmen .
  • Ausländer müssen sich dem Gesetz zufolge etwa auf Tuberkulose, Drogenkonsum, Syphilis und HIV untersuchen lassen. Laut der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) müssen die Ergebnisse der russischen Migrationsbehörde übermittelt werden.
  • Wer sich weigert, riskiert den Entzug der Arbeitserlaubnis.