Regierung einigt sich auf zwei Kurzarbeitsmodelle
Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) hat heute die Einigung mit den Sozialpartnern zur nächsten Kurzarbeitsphase, die ab Juli gelten wird, mitgeteilt. Es werden zwei Modelle nebeneinander mit verschiedenen Bedingungen angeboten: Eine "Corona-Kurzarbeit" für besonders von der Pandemie betroffene Bereiche wie die Stadthotellerie und die Luftfahrt, und eine reguläre Kurzarbeits-Form für die anderen Branchen.
PULS 24 Reporterin Bettina Häberlin fasst zusammen, worauf sich die Regierung und die Sozialpartner bei der Kurzarbeit geeinigt haben.
Für die besonders betroffenen Branchen, die mindestens 50 Prozent Umsatzausfall haben, gelten im wesentlichen die selben Bedingungen wie bisher, das heißt die Arbeitszeit kann bis auf null Prozent sinken. Für die anderen Branchen, die weniger betroffen sind, wird es ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe geben: Die Nettoersatzraten für die Arbeitnehmer bleiben gleich, es wird aber eine 50-prozentige Mindestarbeitszeit gefordert und ein verpflichtender Urlaubsabbau von einer Woche je angefangener zwei Monate Kurzarbeit. Weiters gibt es einen Abschlag von 15 Prozent von der bisherigen Beihilfenhöhe. Dieses Modell stehe bis Sommer 2022 zur Verfügung.
Derzeit sind rund 330.000 Personen zur Kurzarbeit angemeldet. Kocher rechnet damit, dass die Zahl der Kurzarbeitenden bis Ende des Sommers auf 100.000 bis 120.000 fallen wird. Bisher hat das Arbeitsmarktservice (AMS) rund 11 Mrd. Euro an Corona-Kurzarbeitshilfen zugesagt und davon über 7,9 Mrd. Euro ausbezahlt. Die Neuregelung ist die fünfte Phase der Corona-Kurzarbeit und soll ab Juli gelten.
PULS 24 Chefreporterin Manuela Raidl spricht über die Herausforderungen für Arbeitsminister Martin Kocher.
Zusammenfassung
- Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) hat heute die Einigung mit den Sozialpartnern zur nächsten Kurzarbeitsphase, die ab Juli gelten wird, mitgeteilt.
- Es werden zwei Modelle nebeneinander mit verschiedenen Bedingungen angeboten.
- Eine "Corona-Kurzarbeit" für besonders von der Pandemie betroffene Bereiche wie die Stadthotellerie und die Luftfahrt, und eine reguläre Kurzarbeits-Form für die anderen Branchen.