SPÖ, ÖVP und Grüne im Burgenland bei Verfassungsreform einig
Stellt ein Mandatar sein Amt bei einer Anklage nicht ruhend, wird die Förderung für seine Partei um bis zu 50.000 Euro gekürzt, erläuterte Fürst. Sollte das Verfahren mit einem Freispruch enden, wird der Partei das Geld zurückgezahlt. "Das ist ein Bekenntnis zur politischen Hygiene im Land", betonte ÖVP-Klubchef Christian Sagartz, der der rot-grünen Landesregierung mit den Stimmen der Volkspartei die für eine Verfassungsreform nötige Zwei-Drittel-Mehrheit sichert.
Wofür Mittel aus der Partei- und Klubförderung verwendet werden dürfen, soll enger definiert werden, um Missbrauch, etwa für private Zwecke, zu verhindern. Gleichzeitig soll das Berufsverbot für Klubobleute analog zu Regierungsmitgliedern enger gefasst werden. "Nebenberuflich aktiv zu werden, eine Firma nebenbei zu führen oder ein Gewerbe auszuführen, das wird sich nicht ausgehen", meinte Fürst.
Außerdem kommt eine Cool-Off-Phase für den Direktor des Landesrechnungshofs (BLRH). Dieser darf zwei Jahre nach seiner Tätigkeit keinen Job im Land oder in der Landesholding übernehmen. "Das ist wichtig, damit man nicht eventuell im Voraus sagen kann: Du kriegst dann eh was, wenn du fertig bist, dafür drück vielleicht ein Auge zu", hielt Grünen-Klubobmann Wolfgang Spitzmüller fest. Als Verbesserung für die Opposition soll bei Fristsetzungsanträgen künftig eine kurze Debatte geführt werden können und die Möglichkeit geschaffen werden, einen Antrag, der sich etwa durch Beschlüsse im Bund überholt hat, zurückzuziehen.
Mit der Verfassungsreform entfällt die Regel, dass der BLRH pro Legislaturperiode nur zehn Gemeinden prüfen darf. Nicht einigen konnte man sich hingegen auf ein Rederecht für den Rechnungshofdirektor im Landtag, das Grüne, ÖVP und FPÖ wollten, und auch ein Fragerecht der Landtagsabgeordneten zu den ausgelagerten Betrieben in der Landesholding kommt nicht. Hier werde das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ohnehin Verbesserungen bringen, meinten Fürst und Spitzmüller. Ebenfalls nicht Teil der Einigung ist die ÖVP-Forderung nach einer Klarstellung der Regeln für Untersuchungsausschüsse.
FPÖ wird nicht mitstimmen
Die FPÖ stimmt nicht mit, weil neben dem Rederecht für den Landesrechnungshofdirektor auch ihre zweite zentrale Forderung, eine Cool-Off-Phase für Regierungsmitglieder, nicht umgesetzt wird. Darin sehe man "keinen Sinn", meinte Fürst. Es sei in der Vergangenheit so gut wie nie vorgekommen, dass jemand aus der Regierung ins Land oder in die Holding gewechselt habe.
FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer wunderte sich in einer schriftlichen Stellungnahme am Mittwoch darüber, dass die Volkspartei der Reform zustimme. "Dass sich die ÖVP für eine Verfassungsänderung hergegeben hat, ohne eine verpflichtende Cool-Off-Periode für Regierungsmitglieder zu verankern, ist mehr als schade", meinte er. Eine Bedingung wäre für ihn auch das Rederecht für den Rechnungshofdirektor gewesen. "Wer eine moderne Verfassung will, muss auch den Mut zu echter Kontrolle haben", betonte Hofer. Trotz inhaltlicher Differenzen bedankte er sich bei SPÖ und ÖVP für die "offene Kommunikation".
Die Verfassungsreform geht demnächst in die Begutachtung. Beschlossen werden soll sie in der Landtagssitzung im Juni.
Zusammenfassung
- SPÖ, ÖVP und Grüne im Burgenland haben sich auf eine Verfassungsreform geeinigt, die vorsieht, dass Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete bei einer rechtskräftigen Anklage ihr Mandat ruhend stellen müssen.
- Eine Förderungskürzung von bis zu 50.000 Euro droht, wenn ein Mandatar sein Amt bei Anklage nicht ruhend stellt. Sollte das Verfahren mit einem Freispruch enden, wird das Geld zurückgezahlt.
- Die FPÖ lehnt die Reform ab, da ihre Forderungen, wie eine Cool-Off-Phase für Regierungsmitglieder, nicht umgesetzt wurden. Die Verfassungsreform soll im Juni beschlossen werden.