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Reformvorschlag für Finanzierung der Privatspitäler

Der Fachverband der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer hat Vorschläge für eine Reform des Privatkrankenanstaltenfinanzierungsfonds (PRIKRAF) vorgelegt. Das Konzept bezieht sich einerseits auf die Aufnahmekriterien und andererseits auf die Entscheidungsfindung in den PRIKRAF-Gremien. Auch der Wiener Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal drängt darauf, den Zugang zum PRIKRAF "rechtsstaatlich sauber" zu regeln.

Der Reformvorschlag des zuständigen Fachverbandes in der Wirtschaftskammer sieht die Festlegung von definierten Aufnahmekriterien in den PRIKRAF vor. Weiters soll eine weisungsfreie Aufnahmekommission eingerichtet werden und gegen Entscheidungen dieser Kommission sollen Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden können. Schließlich sieht das Konzept auch eine geregelte Finanzierung für Neuaufnahmen von Krankenanstalten vor.

Nach Ansicht des Vorsitzenden des Fachausschusses der Privatspitäler in der Wirtschaftskammer, Thomas Kreuz, könnte mit diesen Reformschritten die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt werden und gleichzeitig die Vorteile für das Gesundheitssystem erhalten bleiben. Er verwies in einer Aussendung darauf, dass sozialversicherte Patienten einen Rechtsanspruch darauf haben, dass ein Teil ihrer Behandlungskosten übernommen wird - egal ob sie in einem öffentlichen oder privaten Spital liegen. Kreuz betonte, dass es derzeit keine gesetzlichen Kriterien für die Aufnahme in den PRIKRAF gebe.

Mazal erläuterte, dass nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs nur jene Krankenanstalten öffentliche Mittel bekommen sollen, die für die Versorgung sozialversicherter Patienten wichtig sind. "Problematisch war allerdings die legistische Umsetzung dieses Mechanismus", sagte Mazal den "Salzburger Nachrichten", "weil die PRIKRAF-Krankenanstalten in einer Anlage zum Gesetz explizit genannt wurden." Damit sei zwar verhindert worden, dass ihr Kreis beliebig verändert werden könne; es musste aber bei jeder Veränderung der Nationalrat befasst werden. Und in den vergangenen 20 Jahren habe sich die "Landschaft" der Privatkrankenhäuser stark verändert - die Dotierung des PRIRAF jedoch weniger. Damit seien PRIKRAF-Anstalten und andere Privatspitäler, die Leistungen für Sozialversicherte erbrachten, zusehends auseinandergedriftet. Es gebe Privatspitäler ohne Zugang zu PRIKRAF-Mitteln, auch wenn sie Kapazitäten vorhalten, die andernfalls im öffentlichen Gesundheitssystem vorzuhalten wären. "Sie sind damit unsachlich schlechter gestellt als PRIKRAF-Anstalten", sagt Mazal. Umgekehrt würde die Aufnahme dieser Krankenhäuser in den PRIKRAF ohne zusätzliche Mittel "in unsachlicher Weise in die Rechte und Planungssicherheit der anderen Privatkrankenanstalten eingreifen".

Für Mazal müsste gesetzlich sichergestellt werden, dass der PRIKRAF "kein intransparentes Eigenleben führt". Vielmehr sollte im Interesse aller Beteiligten klargestellt werden, dass es sich um ein wichtiges Instrument zur ergänzenden Finanzierung von Krankenanstalten handelt, die für das öffentliche Gesundheitswesen bedeutsam sind.

Für eine Reform des PRIKRAF hat sich auch der Verfahrensrichter im Ibiza-Untersuchungsausschuss, Wolfgang Pöschl, in seinem Abschlussbericht ausgesprochen. In diesem Bericht weist er darauf hin, "dass durch das Fehlen gesetzlicher Regelungen ein Anspruchswerber darauf angewiesen ist, Entscheidungsträger der Politik und der Sozialpartner seinem Anliegen günstig zu stimmen". Der Betreiber der Privatklinik Währing, der derzeit mit dem früheren FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache vor Gericht steht, "hat daher den Weg über die Politik genommen".

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  • Der Fachverband der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer hat Vorschläge für eine Reform des Privatkrankenanstaltenfinanzierungsfonds (PRIKRAF) vorgelegt. Das Konzept bezieht sich einerseits auf die Aufnahmekriterien und andererseits auf die Entscheidungsfindung in den PRIKRAF-Gremien. Auch der Wiener Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal drängt darauf, den Zugang zum PRIKRAF "rechtsstaatlich sauber" zu regeln.