APA/ROLAND SCHLAGER

Rechnungshof verdächtigt SPÖ wegen unzulässiger Spenden

Konkret geht es um geringfügige Beträge durch Wahlwerbung des Klubs und der Sozialdemokratischen Gewerkschaften (FSG) sowie preiswerte Überlassung von Räumen durch Gemeinden.

Der Rechnungshof hat die SPÖ wegen Verdachts auf Annahme unzulässiger Parteispenden im Jahr 2019 beim Parteien-Transparenz-Senat gemeldet. Konkret geht es um geringfügige Beträge durch Wahlwerbung des Klubs und der FSG sowie preiswerte Überlassung von Räumen durch Gemeinden. Ein gröberer Verstoß könnte bei einem geerbten Haus vorliegen. Aber da kommt es darauf an, wann die Spende als angenommen gilt, teilte der Rechnungshof bei Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts mit.

Ausschlaggebend ist hier - wie auch bei der gewerkschaftlichen Wahlwerbung -, dass der Nationalrat kurz vor der Wahl 2019 mit Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT eine Spendenobergrenze von 7.500 Euro pro Spender und Jahr bzw. 750.000 Euro insgesamt pro Jahr beschlossen hat. Über den Jahres-Gesamtbetrag kam die SPÖ 2019 - mit 1,716.581,23 Euro - noch bei weitem. Dies war allerdings nicht unzulässig, denn die Obergrenze galt erst im zweiten Halbjahr.

Eingehalten hat die SPÖ im - dank "Ibiza" - Superwahljahr 2019 die Wahlkampfkostengrenze von sieben Millionen Euro: 6,882.648,31 Euro gab sie laut Rechnungshof für die Nationalrats-Neuwahl im September aus, 4.294.482,78 Euro für die EU-Wahl im Mai.

Wienerin vererbte Haus an SPÖ

Gegen die Spendenobergrenze von jetzt 7.719,08 Euro pro Spender könnte die SPÖ - in großem Ausmaß - verstoßen haben, im Zusammenhang mit einem ihr von einer Wienerin im Frühjahr 2019 vererbten und heuer verkauften Haus. Da dazwischen die Einführung der Spendenobergrenze liegt, kommt es hier auf die Frage an, wann die Spende als "angenommen" gilt. Dies soll, hat der Rechnungshof beantragt, der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) klären.

Ist der Verkauf des Hauses um 580.000 Euro im heurigen April relevant, hat die SPÖ damit eine unzulässige Spende im Wert von 572.280,92 Euro erhalten. Die "Amtsbestätigung" über die Erbschaft datiert allerdings aus dem März 2019. Sieht der UPTS das als Spendenzeitpunkt, müsste sich die SPÖ nur vorwerfen lassen, die Erbschaft nicht korrekt (nämlich nur vorab ohne Wertangabe) an den Rechnungshof gemeldet zu haben.

FSG soll Spendenobergrenze überschritten haben

Eine weitere Verletzung der Spendenobergrenze sieht der Rechnungshof in einem Wahlkampf-Beitrag der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter in der Gewerkschaft Bau-Holz. In einer Sonderausgabe ihres Magazins "FSG Direkt" wurde im September 2019 über SPÖ-Nationalratskandidaten berichtet. Für den Rechnungshof sind das Sachleistungen, die in die Spendenliste hätten aufgenommen werden müssen - und mit anzunehmenden Kosten von 11.250 Euro auch die Obergrenze um 3.750 Euro sprengten. Noch nicht in Kraft war diese vor der EU-Wahl im Mai - und somit wirft der RH der SPÖ hier nur vor, dass Inserate in "FSG Direkt" nicht als "Sachleistungen" gemeldet wurden.

Generell - ungeachtet der Höhe - als unzulässige Spende nach dem Parteiengesetz gelten Zuwendungen eines Parlamentsklub an eine Partei. Solche sieht der Rechnungshof in kostenpflichtigen Facebook-Werbeanzeigen (im Wert von 3.155 Euro) des Klubs von April bis Juni 2019. Der weit überwiegende Teil informierte nicht über die Klubarbeit, sondern war Werbung für Partei bzw. Parteichefin Pamela Rendi-Wagner, befand der Rechnungshof - und erstattete deshalb auch hier Meldung.

Ebenso dem UPTS als unzulässige Spende ("mit geringem Wert") vorgelegt wurde, dass mehrere (Stadt-)Gemeinden der SPÖ Räumlichkeiten unentgeltlich bzw. zu einem nicht marktüblichen Preis zur Verfügung stellten - oder es Hinweise gab, dass in einer Gemeinde mit Repräsentationsmitteln Kosten von Feiern der SPÖ übernommen worden sein könnten.

"Attersee-Causa" erneut gemeldet

Neuerlich dem UPTS gemeldet hat der RH zudem die bekannte "Attersee"-Causa - also das von der Sozialistischen Jugend um zehn Euro pro Jahr vom Land Oberösterreich gepachtete "Europacamp"-Grundstück. Denn der Sachverhalt habe sich nicht verändert und die höchstgerichtliche Entscheidung stehe noch aus. Die SPÖ hat den Verwaltungsgerichtshof angerufen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine Strafe von 45.000 Euro bestätigt hat.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Rechnungshof hat die SPÖ wegen Verdachts auf Annahme unzulässiger Parteispenden im Jahr 2019 beim Parteien-Transparenz-Senat gemeldet.
  • Konkret geht es um geringfügige Beträge durch Wahlwerbung des Klubs und der FSG sowie preiswerte Überlassung von Räumen durch Gemeinden.
  • Ein gröberer Verstoß könnte bei einem geerbten Haus vorliegen. Aber da kommt es darauf an, wann die Spende als angenommen gilt, teilte der Rechnungshof bei Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts mit.
  • Ausschlaggebend ist hier - wie auch bei der gewerkschaftlichen Wahlwerbung -, dass der Nationalrat kurz vor der Wahl 2019 eine Spendenobergrenze von 7.500 Euro pro Spender und Jahr bzw. 750.000 Euro insgesamt pro Jahr beschlossen hat.
  • Über den Jahres-Gesamtbetrag kam die SPÖ 2019 - mit 1,716.581,23 Euro - noch bei weitem. Dies war allerdings nicht unzulässig, denn die Obergrenze galt erst im zweiten Halbjahr.