Strache-Prozess in Causa Prikraf vertagt
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte kurzfristig Beweisanträge gestellt und weitere Zeugen geladen, deshalb kam es am Donnertag - anders als erwartet - nicht zu einem Urteil. Der Prozess geht am 10. Jänner 2023 weiter.
15 Monate Haft für Strache
Die Verhandlung musste zum Teil wiederholt werden, da das Oberlandesgericht Wien (OLG) das Ersturteil aufgehoben hatte. Für Strache gab es ursprünglich 15 Monate bedingter Haft, Grubmüller erhielt zwölf Monate. In dem Verfahren geht es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Der Klinik-Betreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro für einen - in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei - gespendet.
FPÖ-Abgeordnete geladen
Zu Beginn des Verhandlungstages hatte die WKStA bereits Beweisanträge angekündigt. Als Zeugen geladen werden sollen zwei weitere FPÖ-Abgeordnete, deren Unterschrift sich auf dem Initiativantrag befindet: Der nunmehrige Kärntner FPÖ-Obmann Erwin Angerer und Peter Wurm. Außerdem brachte die Anklagebehörde ins Rennen, dass Strache Grubmüllers Spende für eigene Zwecke verwendet haben könnte - habe die Partei doch dessen "Lebensstil" finanziert.
Strache-Seite erbost über "Prozessverschleppung"
Dementsprechend erbost zeigte sich die Angeklagtenseite nach der Bekanntgabe der Vertagung. Straches Rechtsvertreter sprach von einer "Prozessverschleppung", hätten die beantragten Zeugen doch schon im ersten Durchlauf vernommen werden können. Zudem würden seinem Mandanten weitere Prozesskosten anfallen. Ungeachtet der finanziellen Potenz Straches meinte dessen Anwalt, er werde ihn bis zum Ende des Prozesses vertreten.
Als erster Zeuge war am Donnerstag Julian Hadschieff, Mitbegründer der PremiQaMed Group, die mehrere Privatkliniken betreibt, geladen. Er erläuterte nochmals, wie die Förderungen für Privatkliniken gehandhabt worden waren. Zudem beschrieb er noch einmal die Kontaktaufnahme Grubmüllers wegen der gewünschten Aufnahme der Privatklinik Währing in den Prikraf. Dies sei damals ohne eine höhere Dotierung des Fonds nicht möglich gewesen, so Hadschieff.
Als zweiter Zeuge war jener Fachreferent im freiheitlichen Klub erschienen, der den Initiativantrag vorbereitet hatte. Dieser hätte gar keine Mehrheit finden können, da er in Wahrheit nie parlamentarisch behandelt worden war, sondern lediglich - aufgrund der auslaufenden Legislaturperiode - im zuständigen Ausschuss liegengeblieben war. Auch die NEOS hätten zudem schon zuvor einen fast identen Antrag zum Prikraf eingebracht.
Letzte Zeugin des Tages war eine ehemalige Buchhalterin in der FPÖ-Bundespartei, die in der ersten Verhandlung angegeben hatte, keine Kenntnis über die Spende Grubmüllers gehabt zu haben. Die nunmehrige Pensionistin blieb bei ihrer Aussage. Auch von möglichen Spenderoffensiven hatte sie keine Wahrnehmung.
Zusammenfassung
- In der Neuauflage des Prozesses gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) gibt es schon wieder kein Urteil.
- Der Prozess am Straflandesgericht Wien wurde vertagt.