Prozess gegen Egisto Ott und Hans-Jörg Jenewein gestartet
Ott habe "Polizeikolleginnen und Polizeikollegen" gefährdet und speziell einen verdeckten Ermittler des Bundeskriminalamts mit der Weitergabe personenbezogener Daten - dessen Geburtsdatum und polizeilichen Werdegang - an Dritte sogar "in Lebensgefahr gebracht", sagte der Staatsanwalt. Ott habe weiters "die Zusammenarbeit von Österreich und befreundeten ausländischen Nachrichtendiensten" gefährdet und das Vertrauen der heimischen Bevölkerung in die Institutionen und Funktionsträger "untergraben". Zur Motivation des strafrechtlich relevanten Vorgehens verwies der Staatsanwalt auf die erste, aus Vorwürfen gegen Ott herrührende Suspendierung des Ex-BVT-Chefinspektors, der "in die Sicherheitsakademie, zur Polizeischule abgeschoben" worden sei. Das habe bei Ott "Hass und Wut auf das BVT geschürt."
Ott selbst erklärte in seiner Einvernahme als Beschuldigter, er habe keine Amtsgeheimnisse preisgegeben: "In Österreich ist nichts geheim." Er habe Jenewein zwar die Namen von Teilnehmern eines Geheimdiensttreffens in Warschau und die Mitglieder der "Soko Tape" genannt, letztere seien aber "im öffentlichen zugänglichen Bereich im Internet" einsehbar gewesen, behauptete Ott. Bezüglich des Geheimdiensttreffens habe er seine Informationen aus "verschiedenen Lokalen" erhalten, in die er "jemanden hingeschickt" habe, "weil dort BVT-Beamte sitzen, am Abend selbstverständlich illuminiert" und sich austauschen würden. Dort hätten "meine Leute die Ohrwaschln aufgesperrt und zu später Stunde zugehört". Details dazu wolle er nicht coram publico darlegen, betonte Ott. "Ich werde nicht preisgeben, wie ich arbeite. Das sollen die sich selber erarbeiten", fürchtete er offenbar Nachahmer. Er habe jedenfalls "keine Quellen aus dem BVT angezapft. Ich habe noch nie jemanden anderen in Schwierigkeiten gebracht", insistierte Ott.
Wiederholt wies Ott auf angebliche Missstände im BVT hin, den ehemaligen BVT-Leiter Peter Gridling bezichtigte Ott in seiner Beschuldigteneinvernahme wörtlich des "Hochverrats". Von diesen Missständen habe er Jenewein erzählt: "Ich habe das Recht in Anspruch genommen, einem Politiker, dem ich vertraue, von diesen Missständen zu berichten." Seinen Vorgesetzten hätte er nicht vertraut. Die hätten "in tausend Jahren nichts abgestellt."
Er selbst sei seit 2011 "gefährdet",weil der Iran gegen ihn eine Fatwa erlassen habe, behauptete Ott. Das BVT und dessen Nachfolgebehörde Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DNS) hätten nie etwa zu seinem Schutz unternommen, rügte Egisto Ott, wobei er die DSN als "das schwarze Netzwerk" bezeichnete. Dem Staatsanwalt unterstellte er, dieser könne "nicht Sinn erfassend lesen, das ist die Wahrheit", was ihm eine Mahnung zur Mäßigung seitens der Richterin einbrachte. Diese hatte den Angeklagten zu Beginn der Befragung als Chefinspektor angesprochen, was Ott mit der Bemerkung "Bitte ohne Chefinspektor, ich lege keinen Wort auf Titel" abstellte.
Otts Verteidiger: "Aus politischen Gründen angeklagt"
"Er war und ist Staatsschützer", hatte zuvor einer der beiden Verteidiger Otts, der Wiener Anwalt Joseph Phillip Bischof, bekräftigt. Ott habe als Polizeibeamter "maßgeblich zur Aufklärung der Briefbomben-Serie beigetragen" und bei der Befreiung von österreichischen Geiseln im Ausland mitgewirkt: "Er war und ist Staatsschützer. Er ist kein Lebensgefährder." In ungewöhnlich deftigen Worten geißelte Bischof in Richtung der Staatsanwaltschaft die lange Ermittlungsdauer des Verfahrens: "Wenn ich sieben bis acht Jahre in den Hut scheiß', bin ich als Verteidiger zu recht weg vom Fenster."
Bischof und der zweite Verteidiger Jürgen Stephan Mertens betonten die Schuldlosigkeit des 62-Jährigen. Ott sei auch nicht "von Hass getrieben", sondern sei "ein Kritiker", wie Bischof anmerkte. Er sei im BVT "massiv auf die Nerven gegangen, weil er so viel kritisiert hat."
"Er ist aus politischen Gründen angeklagt. Er war sehr unangenehm", sagte im Anschluss Mertens. Ott - laut Mertens der SPÖ zurechenbar - sei "vom von der ÖVP umgefärbten Innenministerium" mit einer Fülle von Vorwürfen überzogen worden. Dabei habe er keine Amtsgeheimnisse weitergegeben. Die Informationen seien zum Teil "sogar im Amtsblatt gestanden", bemerkte Mertens.
Jenewein für Staatsanwalt im Zentrum des Verfahrens
Im Zentrum des Verfahrens sah der Staatsanwalt Jenewein, der von 2017 bis 2019 für die FPÖ als Abgeordneter dem Nationalrat angehörte. Unter Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) kam es am 28. Februar 2018 zu einer umstrittenen, später für rechtswidrig erklärten Hausdurchsuchung beim BVT. Jenewein habe "die Hausdurchsuchung im BVT in der öffentlichen Meinung rechtfertigen" und "die Führungsebene des BVT diskreditieren" wollen. Das würden "über 100 Seiten an Chatprotokolle" belegen, meinte der Staatsanwalt. Zu diesem Zweck habe er sich von Ott und der Drittangeklagten, einer ehemaligen Kabinettsmitarbeiterin Kickls mit Informationen über BVT-Beamte und deren Kontakte beschaffen lassen. Der Staatsanwalt bezeichnete Ott und die 53-jährige Frau wörtlich als Jeneweins "Zulieferer".
Laut Anklage soll es zwischen Ott und Jenewein ab August 2018 eine "Kooperation" gegeben haben. Jenewein, der dem parlamentarischen BVT-U-Ausschuss angehörte und kurzzeitig auch FPÖ-Sicherheitssprecher war, habe sich von Ott Informationen über ein Treffen des so genannten Berner Clubs - eine Zusammenkunft der Geheimdienst-Direktoren sämtlicher EU-Staaten, der Schweiz und Norwegens - beschafft. Ott - zu diesem Zeitpunkt bereits vom Dienst suspendiert - soll dem Politiker eine Liste mit den Namen von BVT-Beamten übermittelt haben, die an dieser länderübergreifenden Begegnung von Nachrichtendienst-Mitarbeitern teilgenommen hatten. Auch auf die Zusammensetzung der "Soko Tape", die nach dem Ibiza-Video zur Klärung strafrechtlicher Vorwürfe eingerichtet wurde, soll Jenewein Ott angesetzt haben. Der Ex-Politiker soll weiters die so genannten Pilnacek-Chats weitergeleitet und verbotenerweise Fotos im U-Ausschuss aufgenommen und diese an Ott gesendet haben.
Jeneweins Verteidiger machte Immunität geltend
Jeneweins Verteidiger Christoph Rother wies zunächst sämtliche Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurück. Dieser habe die Namen der gegenständlichen BVT-Beamten bereits gekannt. Jenewein habe sich als Fraktionsführer im parlamentarischen U-Ausschuss "für Missstände im BVT interessiert" und habe "aus Gründen der Bequemlichkeit am kurzen Weg eine ganz kurze Abfrage veranlasst". Bedenklich sei das insofern nicht gewesen, weil es um keine Amtsgeheimnisse gegangen sei.
Rother machte im weiteren geltend, dass für Jenewein nach wie vor die parlamentarische Immunität gelte, auch wenn dieser nicht mehr dem Nationalrat angehöre: "Die endet nicht. Auch nicht mit dem Ausscheiden aus dem Nationalrat."
Darüber hinaus verwies der Anwalt auf das Informationsordnungsgesetz, das den Umgang mit klassifizierten Informationen und nicht öffentlichen Informationen im Bereich des Nationalrates und des Bundesrates regelt. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen sei nur dann unter Strafe gestellt, wenn es sich dabei um solche der Klassifikationsstufe drei oder vier handle, bemerkte Rother. Im gegenständlichen Fall gehe es aber nur um Informationen auf den Stufen eins und zwei. "Der Anklage fehlt die rechtliche Grundlage", meinte daher Rother. Und weiter: "Es war der Wille des Gesetzgebers, die Abgeordneten zu schützen." Allenfalls wäre Jenewein für dessen verfahrensgegenständliches Vorgehen im U-Ausschuss ein Ordnungsruf im Parlament bzw. vom Nationalratspräsidenten eine Ordnungsbuße zu verhängen gewesen.
Für Jenewein war Ott "immer gut informiert"
Jenewein machte in seiner Einvernahme zunächst klar, dass er mit Ott amikal verbunden war bzw. noch sein dürfte. Es habe sich "eine persönliche Beziehung" entwickelt: "Ich habe mit dem Egisto Ott auch darüber geredet, welche Probleme ich zu Hause habe." Ott habe ihm mit Informationen über ein Geheimdienst-Treffen ausgeholfen, als er mit seiner Familie im Urlaub in Emmersdorf an der Donau weilte und damit keinen Zugang zu den parlamentarischen Unterlagen hatte, aus denen ihm die Namen der teilnehmenden BVT-Beamten bereits bekannt waren. Insofern habe ihm Ott kein Amtsgeheimnis verraten. Ott sei einfach "immer gut informiert" gewesen.
Zur Weiterleitung der Pilnacek-Chats an Ott bemerkte Jenewein in Richtung der ihn befragenden Richterin: "Das gehört nicht zur Verhandlung. Das hat hier nix verloren. Das ist ja ein Fehler der Anklage. Wir können's hier schon verhandeln, aber das wird spätestens in der Instanz gehoben. Das sag ich Ihnen gleich." Es habe sich dabei um keine vertraulichen Informationen der Klassifikationsstufen drei oder vier gehandelt. Deswegen sei keine Strafbarkeit gegeben: "Es stimmt etwas ganz gewaltig mit der Anklage nicht." Die Pilnacek-Chats seien außerdem längst medial erörtert und breit zitiert worden.
Zu den Fotos, die er im parlamentarischen U-Ausschuss angefertigt und Ott übermittelt hatte, bemerkte Jenewein, diese habe er "im Zug des U-Ausschusses erstellt", daher sei er nicht verfolgbar. Weiters hatte Jenewein am 3. September 2018 von Ott ein Foto erhalten, das zwei BVT-Beamte mit einem südkoreanischen Kollegen beim Ankauf von Lederhosen zeigte. Für Jenewein war nicht erkennbar, weshalb dies strafbar sei. Es habe sich dabei um "Gossip" gehandelt. Ott erklärte in diesem Zusammenhang, er habe Jenewein "auf Steuergeldverschwendung" aufmerksam machen wollen.
Eine Anklageschrift und drei Strafanträge
Prozessgegenständlich sind mittlerweile nicht weniger als drei Strafanträge und eine Anklageschrift. Neben der ehemaligen Kickl-Mitarbeiterin ist auch ein deutscher Bekannter Otts mitangeklagt. Beide bekannten sich eingangs des Verfahrens "nicht schuldig". Inkriminiert sind die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs, der Verletzung von Amtsgeheimnissen und datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
Jenewein soll von Oktober 2018 bis Mai 2019 die damalige Kickl-Mitarbeiterin beauftragt haben, ihm Berichte mit Informationen zu Teilnehmenden an zwei Treffen europäischer Nachrichtendienste zu liefern. Im Juni 2020 soll Ott seinem deutschen Bekannten vertrauliche Informationen "gesteckt" haben. Der in diesem Zusammenhang als Bestimmungstäter angeklagte Deutsche - eigenen Angaben zufolge mit Ott befreundet, bis 2018 "als Quelle" für das BVT tätig und nun im privaten Personenschutz beschäftigt - nannte diese Vorwürfe "völlig absurd". Er sei "nicht schuldig". Ähnlich äußerte sich dazu Ott. Die Informationen, die er dem Duetschen gegeben habe, "sind im Amtskalender gestanden." Ein Geheimnisverrat liege nicht vor.
Die Verhandlung wird am kommenden Montag mit drei Zeugenbefragungen fortgesetzt. Geladen sind der ehemalige BVT-Chef Peter Gridling, ein BVT-Beamter sowie ein Vertreter der DSN. Ein weiterer Zeuge ist erkrankt und fällt daher aus. Weitere Verhandlungstermine sind vorerst noch nicht anberaumt worden. Dass die Hauptverhandung am Montag abgeschlossen werden kann, erscheint eher unwahrscheinlich.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt seit 2017 gegen Egisto Ott wegen Amtsmissbrauchs, geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs und weiterer Delikte. Am 29. März 2024 wurde er fest- und bis zum 26. Juni desselben Jahres in U-Haft genommen. Ausschlaggebend für die Inhaftierung waren Informationen, Ott habe Diensthandys von drei früheren Kabinettsmitarbeitern des seinerzeitigen Innenministers Wolfgang Sobotka (ÖVP) und einen Signa-Laptop mit geheimen Information eines EU-Staates dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB übergeben. Auch diese Vorwürfe bestreitet Ott in aller Entschiedenheit. Bezüglich der Spionage-Vorwürfe sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.
Zusammenfassung
- Der Prozess gegen Egisto Ott und Hans-Jörg Jenewein begann am Freitag am Wiener Landesgericht.
- Ott wird beschuldigt, personenbezogene Daten weitergegeben und die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten gefährdet zu haben.
- Ott bestreitet die Vorwürfe und behauptet, keine Amtsgeheimnisse preisgegeben zu haben.
- Jenewein soll Informationen von Ott erhalten haben, um Missstände im BVT zu untersuchen.
- Die Verteidigung argumentiert, dass die Anklage gegen beide aus politischen Gründen erfolgt ist.