Prikraf-Prozess: Urteil gegen Strache angeblich aufgehoben
Der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache war Ende August 2021 am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, fasste wegen Bestechung zwölf Monate aus, ebenfalls auf Bewährung. In dem Verfahren war es um mutmaßlichen Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen, der Klinik-Betreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro gespendet.
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Strache und Grubmüller gingen gegen das Urteil in Berufung. Die "Kronen Zeitung" berichtet nun, dass das Oberlandesgericht Wien (OLG) - also die nächste Instanz - das Urteil im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) aufgehoben haben soll. Entlastende Chatnachrichten seien in erster Instanz nicht ausreichend gewürdigt worden, deshalb sei das Urteil laut "Krone" aufgehoben worden. Das Urteil sei laut OLG außerdem "widersprüchlich". Das Objektivitätsgebot in der Beweiswürdigung sei verletzt worden. Der Prozess müsse wiederholt werden.
Strache will "Unschuld" beweisen
Das OLG Wien konnte den Bericht am Montagabend auf PULS 24 Anfrage nicht bestätigen, da die zuständige Stelle nicht mehr besetzt sei. Man werde sich erst am Dienstag dazu äußern, teilte ein Sprecher mit.
https://twitter.com/HCStrache1/status/1564298364375670787
Heinz-Christian Strache selbst teilte auf seinem Twitter-Kanal den Bericht der "Krone" und kommentierte: "Ich bin froh über die Entscheidung des OLG & werde meine Unschuld im Rahmen des neu durchzuführenden Verfahrens beweisen".
Im Zweifel freigesprochen
Der Prikraf-Strafprozess war der erste nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos. In einem zweiten Bestechungs-Prozess wurden Strache und der mitangeklagte Unternehmer Siegfried Stieglitz Ende Juli "im Zweifel freigesprochen". In diesem Verfahren war Strache vorgeworfen worden, für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft zu haben. Aus Sicht des Erstgerichts reichte in diesem Fall die Beweislage nicht aus.
Zusammenfassung
- Laut eines Medienberichts wurde das nicht-rechtskräftige Urteil gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und den Mitangeklagten Walter Grubmüller vom Oberlandesgericht aufgehoben.
- Der Prozess muss wiederholt werden.