Parteifinanzen: FPÖ droht neuerlich Strafe wegen verbotener Quersubventionen
Der Rechnungshof hat am Freitag die Bilanz der FPÖ für das Wahljahr 2019 veröffentlicht. Demnach hat die Partei im Nationalratswahlkampf 5,5 Millionen und für die EU-Wahl weitere 4,4 Millionen Euro ausgegeben. Wegen dreier mutmaßlich unzulässiger Parteispenden hat der Rechnungshof die FPÖ beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt angezeigt. Ausständig ist nun nur noch der Rechenschaftsbericht der ÖVP für das Wahljahr.
ÖVP-Rechenschaftsbericht fehlt
Insgesamt hat die FPÖ 2019 allein bei der Bundespartei Ausgaben von 14,5 Millionen Euro gemeldet, davon 9,8 Millionen für Öffentlichkeitsarbeit. Eingenommen hat die Bundespartei 13,7 Millionen Euro, davon 10,5 Millionen aus der Parteienförderung und 1,3 Millionen aus einem Wahlfonds der Landesparteien. Zum Vergleich: die SPÖ hat im Wahljahr ausgaben von 24,4 Mio. Euro gemeldet. Der Rechenschaftsbericht der finanzstarken ÖVP für 2019 ist noch nicht publik. Hier hat der Rechnungshof noch offene Fragen an die Partei.
FPÖ: Drei Verstöße vermutet
Die FPÖ hat der Rechnungshof jedenfalls für drei vermutete Verstöße gegen das Parteiengesetz angezeigt. Konkret geht es um Wahlinserate des FPÖ-Gemeinderatsklubs für den Salzburger Bürgermeisterkandidaten Andreas Reindl (26.252,47 Euro), die von der FPÖ nicht als Spende ausgewiesen wurden, sowie um Inserate der rechten ENF-Fraktion im EU-Parlament. Diese Werbung für den EU-Abgeordneten Harald Vilimsky im Wert von 34.500 hätte die FPÖ entweder als Spende ausweisen müssen oder gar nicht annehmen dürfen, meint der Rechnungshof. Er hält nämlich auch für möglich, dass es sich um eine verbotene Auslandsspende handelt und bittet den UPTS um Klärung. Auslandsspenden waren bis Juli 2019 nämlich nur bis 2.550 Euro zulässig.
Querfinanzierung der Partei durch das FPÖ-Bildungsinstitut
Die höchste Strafe droht der FPÖ allerdings wegen der Querfinanzierung der Partei durch das FPÖ-Bildungsinstitut. Dieses hat über Jahre zwei Buchhalterinnen bezahlt, die auch vorwiegend für die FPÖ tätig waren. Für das Jahr 2017 wurde die FPÖ bereits zu einer Strafe von 103.000 Euro verurteilt, für 2018 verhängte der Senat eine weitere Strafe 86.500 Euro und nun folgt ein weiteres Verfahren für das Jahr 2019.
Damit sind nun alle Rechenschaftsberichte der Parlamentsparteien für 2019 publik - mit Ausnahme der ÖVP. Hier dauert das Verfahren noch an, weil noch nicht alle Fragen des Rechnungshofs zur Finanzgebarung der Kanzlerpartei für das letzte Wahljahr beantwortet wurden.
Zusammenfassung
- Der Rechnungshof hat am Freitag die Bilanz der FPÖ für das Wahljahr 2019 veröffentlicht.
- Demnach hat die Partei im Nationalratswahlkampf 5,5 Millionen und für die EU-Wahl weitere 4,4 Millionen Euro ausgegeben.
- Wegen dreier mutmaßlich unzulässiger Parteispenden hat der Rechnungshof die FPÖ beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt angezeigt.
- Ausständig ist nun nur noch der Rechenschaftsbericht der ÖVP für das Wahljahr.