Oster-Lockdown für die östlichen Bundesländer fixiert

Der Hauptausschuss hat die "Osterruhe"-Regelungen für die östlichen Bundesländer abgesegnet. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und der SPÖ wurde für Burgenland und Niederösterreich der Oster-Lockdown vom 1. bis 6. April fixiert und für Wien bis 10. April. Für diese Zeit sind wegen der hohen Corona-Infektionszahlen Handel, persönliche Dienstleister, Zoos, Museen geschlossen, der Ausgang ist ganztägig beschränkt und ebenso Reisen in andere Bundesländer.

Die Verlängerung auf die ganze Woche nach Ostern hat Wien gestern nach einer weiteren Gesprächsrunde mit der Bundesregierung und Experten bekannt gegeben. Burgenland und Niederösterreich blieben beim ursprünglich vereinbarten Datum 6. April, sie wollen die weitere Entwicklung abwarten. "Aufgrund der alarmierenden Situation" hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) aber andere Länder aufgefordert, dem Beispiel der Bundeshauptstadt zu folgen.

In einer Aussendung appellierte der Minister am Dienstag an die Bevölkerung, die Maßnahmen einzuhalten. "Home-Office verstärkt nutzen, physische Treffen vermeiden, Abstand halten, FFP2-Maske tragen und vor etwaigen Treffen Selbsttests durchführen" legte er dringend nahe. Es müsse "eine Notbremse gezogen werden", damit keine harten Triagen nötig sind.

Denn zumindest im Osten droht der Zusammenbruch der medizinischen Versorgung. Besonders in Wien ist bei unverändertem Infektionsgeschehen davon auszugehen, dass die für COVID-19-Patienten vorgesehenen Betten demnächst ausgeschöpft sein werden, wird in den Erläuterungen als Begründung für die österliche "Cool Down-Phase" (Anschober) festgehalten.

Um das abzuwenden, gilt im Burgenland und Niederösterreich von Gründonnerstag bis inklusive Dienstag nach Ostern - und in Wien bis inklusive Samstag, 10. April - eine ganztägige Ausgangsbeschränkung. Der Hauptausschuss kann freiheitsbeschränkende Maßnahmen nur für maximal zehn Tage genehmigen. Die Verordnung wird noch heute kundgemacht, sie tritt mit 1. April in Kraft.

Die Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen sind die bekannten - u.a. Arbeit/Ausbildung, Einkauf von Grundgütern des täglichen Lebens, Hilfeleistung, Kontakt mit Lebenspartner und engen Verwandten, "körperliche und psychische Erholung" im Freien. Mit der 6. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung kommt noch eine weitere offiziell dazu: Der private Wohnbereich darf auch "zum Zweck der Abholung von Waren" ("Click & Collect") verlassen werden. Anders als kolportiert doch möglich bleibt auch über Ostern Take-away in der Gastronomie.

Zulässig sind während der "Cool Down-Phase" nur Treffen eines Haushalts mit maximal einer Einzelperson (Familienmitglied oder enge Bezugsperson) - sowohl im Innenbereich als auch im Freien.

Die "Osterruhe" in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland gilt auch gegenüber den anderen Bundesländern: Ein- und Ausreise in die "Osterruhe"-Gebiete sind nur wegen der genannten Ausnahmegründe erlaubt. Das heißt, eine Kleider-Shopping-Reise vom Burgenland in die Steiermark oder von Nieder- nach Oberösterreich ist laut der Verordnung nicht gestattet. Wenn ein Wiener seine Schwester in Tirol besuchen will, ist das hingegen erlaubt.

Für die übrigen sechs Bundesländer wurden mit der Verordnung die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bis 10. April verlängert. Dass dies auch für Vorarlberg gilt, wird extra begründet: Auch dort sei, ausgehend von einem vergleichsweise niedrigen Niveau, ein Anstieg der 7-Tagesinzidenz und eine entsprechende Auslastung der Intensivkapazitäten zu verzeichnen.

Ebenfalls am Gründonnerstag in Kraft tritt die schon am Montag verlautbarte neue Einreiseverordnung mit den verschärften Testbestimmungen für Pendler.

Noch nicht per Verordnung festgehalten werden können die für die östlichen Länder geplanten Zutrittstests zum Handel zunächst von 7. bis 10. April sowie die künftigen verpflichtenden wöchentlichen Berufsgruppentestungen. Dafür muss die Änderung des Epidemie- und Covid-Maßnahmengesetzes abgewartet werden, die heute, Dienstag, im Bundesrat am Programm steht, aber wohl blockiert und damit verzögert wird. Die vier Tage Distance Learning nach Ostern für die Schüler im Osten regelt Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) per Erlass.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Hauptausschuss hat die "Osterruhe"-Regelungen für die östlichen Bundesländer abgesegnet.
  • Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und der SPÖ wurde für Burgenland und Niederösterreich der Oster-Lockdown vom 1. bis 6. April fixiert und für Wien bis 10. April.
  • Für die übrigen sechs Bundesländer wurden mit der Verordnung die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bis 10. April verlängert.