APA/APA/Archiv/HANS PUNZ

ÖVP-Ermittlungen: Kurz-Vertraute legten Beschwerde ein

Zwei Vertraute des ÖVP-Altkanzlers Sebastian Kurz haben Rechtsmittel ergriffen gegen Hausdurchsuchungen bei ihnen im Zuge der Ermittlungen zur ÖVP-Inseratenaffäre.

Der frühere Medienbeauftragte Gerald Fleischmann und ÖVP-Berater Stefan Steiner legten Beschwerde gegen die im Oktober erfolgte Ermittlungsmaßnahme der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein, berichten die "Presse" und der "Kurier".

Oberlandesgericht entscheidet

Eine solche Beschwerde ist bei der WKStA einzubringen, die sie - mit einer Stellungnahme über ihre Sicht der Dinge - an das Oberlandesgericht Wien (OLG) weiterzuleiten hat. Das OLG entscheidet, ob die vorgenommene Hausdurchsuchung - die vom Landesgericht für Strafsachen im Vorhinein genehmigt worden war - rechtskonform war. Gefundene Beweismittel, die für das Verfahren von Relevanz sind, wären aber keinesfalls zu vernichten.

Fleischmann, der nach Bekanntwerden der Affäre das Kanzleramt verlassen musste, ortet "geradezu willkürliche Sachverhaltsannahmen", auf denen die Hausdurchsuchung fuße. Steiner erachtet die Hausdurchsuchung bei ihm als "rechtswidrig und unverhältnismäßig". Denn es gebe "keine einzige konkrete Nachricht oder sonstige Beweise", die auf eine Involvierung von ihm hindeuteten.

Ermittelt wird von der WKStA auch gegen Kurz. Da bei ihm keine Hausdurchsuchung durchgeführt worden war, kann er diesbezüglich kein Rechtsmittel erheben.

ribbon Zusammenfassung
  • Zwei Vertraute des ÖVP-Altkanzlers Sebastian Kurz haben Rechtsmittel ergriffen gegen Hausdurchsuchungen bei ihnen im Zuge der Ermittlungen zur ÖVP-Inseratenaffäre.
  • Der frühere Medienbeauftragte Gerald Fleischmann und ÖVP-Berater Stefan Steiner legten Beschwerde gegen die im Oktober erfolgte Ermittlungsmaßnahme der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein, berichten die "Presse" und der "Kurier".
  • Eine solche Beschwerde ist bei der WKStA einzubringen, die sie - mit einer Stellungnahme über ihre Sicht der Dinge - an das Oberlandesgericht Wien (OLG) weiterzuleiten hat.
  • Das OLG entscheidet, ob die vorgenommene Hausdurchsuchung - die vom Landesgericht für Strafsachen im Vorhinein genehmigt worden war - rechtskonform war. Gefundene Beweismittel, die für das Verfahren von Relevanz sind, wären aber keinesfalls zu vernichten.
  • Fleischmann, der nach Bekanntwerden der Affäre das Kanzleramt verlassen musste, ortet "geradezu willkürliche Sachverhaltsannahmen", auf denen die Hausdurchsuchung fuße.
  • Steiner erachtet die Hausdurchsuchung bei ihm als "rechtswidrig und unverhältnismäßig". Denn es gebe "keine einzige konkrete Nachricht oder sonstige Beweise", die auf eine Involvierung von ihm hindeuteten.