Österreich für Errichtung von Ukraine-Sondertribunal
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hatte bereits kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Vorjahr Ermittlungen aufgenommen. Die Haager Strafverfolger dürften nach jüngsten Medienberichten bald Haftbefehle gegen bestimmte russische Staatsbürger beantragen. Diesen werde vorgeworfen, an der Entführung ukrainischer Kinder und an Angriffen auf zivile Ziele in der Ukraine beteiligt gewesen zu sein. Moskau erkennt die Zuständigkeit des Strafgerichtshofes nicht an.
"Bei der Ahndung des Verbrechens der Aggression klafft eine Zuständigkeitslücke - in diesem Bereich kann der IStGH nicht ermitteln", hieß es in der Mitteilung des Ministeriums zur Begründung von Österreichs Beitritt zur Staatengruppe. "Das darf aber nicht dazu führen, dass jene, die hauptverantwortlich für die Anordnung und Durchführung der russischen Aggression sind, nicht verfolgt werden." Auch diese Personen müssten vor Gericht gestellt werden.
"Russland macht sich in der Ukraine nicht nur Kriegsverbrechen und schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig, sondern auch des Verbrechens der Aggression", zitierte das Ministerium zudem Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP). Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Verantwortlichen für diese Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden." Österreich unterstützt mit seinem Beitritt "die Ukraine in ihrer Forderung, dass dieses Verbrechen nicht straflos bleiben darf".
Der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba begrüßte seinerseits Österreichs Engagement: "Wie die Zahl (der Angehörigen der Staatengruppe, Anm.) steigt, so steigt auch das Vertrauen darauf, dass Russlands Führung zur Verantwortung gezogen wird", schrieb er auf Twitter.
Österreich unterstütze zudem die Untersuchungskommission des UNO-Menschenrechtsrats, die Beweise sammelt und mögliche Kriegsverbrechen dokumentiert, teilte das Ministerium mit. In ihrem am Donnerstag vorgelegten Bericht hatte die Kommission den russischen Truppen schwere Kriegsverbrechen vorgeworfen. Die Angriffe auf die Energieinfrastruktur der Ukraine und der Einsatz von Folter könnten zudem Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, hieß es.
Zusammenfassung
- Österreich ist einer Staatengruppe beigetreten, die die Errichtung eines Sondertribunals zur Verfolgung der russischen Aggression gegen die Ukraine zum Ziel hat.
- Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hatte bereits kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Vorjahr Ermittlungen aufgenommen.