Neue Invaliditätspension verfehlt Ziele weiterhin klar
Grundpfeiler der noch unter Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) erarbeiteten Reform war, dass die unbefristete Invaliditätspension für Unter-50-Jährige im Wesentlichen abgeschafft wurde. Statt dessen sollten Betroffene gesundheitlich rehabilitiert bzw. beruflich so umgeschult werden, dass sie wieder einer Aufgabe nachgehen können.
Bereits 2017 hatte der Rechnungshof der Reform ein schlechtes Zeugnis ausgestellt und kritisiert, dass weder die erhofften finanziellen Einsparungen erzielt worden seien noch ausreichend Menschen zurück in den Arbeitsprozess gebracht werden konnten. Acht Empfehlungen wurden ausgesprochen, um Verbesserungen zu erzielen.
Dies focht die zuständigen Stellen freilich nicht sonderlich an. Von diesen acht Empfehlungen wurden sechs gar nicht und zwei nur teilweise umgesetzt, stellte der Rechnungshof nun in seinem aktuellen Follow-up-Bericht fest.
Die Prüfer zeigten auf, dass die Reform so in vielerlei Formen ihre Ziele verfehlt. Die Genesungsrate blieb deutlich hinter den Annahmen von 90 Prozent zurück. Sie betrug für das Jahr 2018 bei den Weitergewährungen 7,7 Prozent, bei den Neuzugängen 34,1 Prozent und bei den wiederbegutachteten Fällen 15,8 Prozent. Eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gelang nur in 8,2 Prozent der Fälle.
So ist auch die Anzahl der Bezieher von Reha-Geld deutlich höher, als man das ursprünglich angepeilt hatte. Da war für 2018 ein Wert von gut 5.500 angenommen worden. Tatsächlich waren es mehr als 19.800. Dass die finanziellen Erwartungen nicht erreicht wurden, war schon beim ersten RH-Bericht klar. Neue Berechnungen hat das Sozialministerium allerdings nicht angestellt, was die Prüfer auch kritisch anmerkten.
Insgesamt blieb der Rechnungshof bei seinen Empfehlungen von vor drei Jahren. Angeregt wird etwa, die Zielgruppe für das Reha-Geld und das Case Management zu verbessern. Außerdem sollte für die Bemessung der Leistung ein längerer Zeitraum herangezogen werden. Schließlich sollte es zu einer besseren Koordinierung der beteiligten Stellen kommen.
Zusammenfassung
- Der Rechnungshof hat in seinem bereits zweiten Bericht zur Umstellung auf ein Reha-Geld festgestellt, dass die angepeilten Erfolge ausgeblieben sind.
- So befanden sich im Jahr 2018 gerade einmal rund 120 Menschen in beruflicher Rehabilitation.
- Die Prüfer zeigten auf, dass die Reform so in vielerlei Formen ihre Ziele verfehlt.
- Insgesamt blieb der Rechnungshof bei seinen Empfehlungen von vor drei Jahren.