Nehammer: Bargeld in die Verfassung

Bundeskanzler Karl Nehammer möchte "einen verfassungsmäßigen Anspruch" für das Bargeld und kündigt einen Gipfel dazu im September an.

Zwar nutzen laut einer Gallup-Umfrage im Mai 98 Prozent der Österreich:innen bargeldlose Zahlungsmittel, dennoch werden demnach noch mehr als 60 Prozent der Zahlvorgänge mit Bargeld bestritten. Vor allem bei Älteren sind Scheine und Münzen beliebter als Plastik.

Dem möchte nun auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) Rechnung tragen und kündigte an, dass es einen "verfassungsmäßigen Anspruch" auf Bargeld geben muss. Dazu wolle die Regierung auch die notwendigen Maßnahmen setzen. Einerseits, dass die Grundversorgung und andererseits auch die Bezahlmöglichkeit mit Bargeld sichergestellt ist. Dazu werde es im September einen Gipfel mit der Bankenwirtschaft geben.

Bankomat in jedem Ort?

Ob der Kanzler damit der SPÖ-Forderung nach einem Bankomaten in jedem Ort folgen wird, wollte Nehammer noch nicht beantworten und verwies auf den geplanten Gipfel. Bezüglich aufgeweichter oder strengerer Höchstgrenzen bei der Bargeld-Summe, erklärte der ÖVP-Chef: "Es gibt schon Regelungen, es gibt Höchstgrenzen, auch in Österreich. Die liegt, glaube ich, bei 10.000 Euro und ich halte das für eine gute Regelung".

Regelungen bezüglich der Höhe gibt es in Österreich allerdings nur bei der Einreise. Bei Bar-Zahlungen gibt es keine Obergrenze. Bei Zahlungen über 10.000 Euro muss in Österreich lediglich ein Ausweis vorgezeigt und kopiert werden. Auf EU-Ebene derzeit über eine Obergrenze diskutiert.

Brunner: Abschaffung "überhaupt keine Diskussion"

Im Juni war Bargeld auch Thema im Nationalrat. Zuvor gab es auch ein mit 530.938 Unterschriften sehr erfolgreiches Volksbegehren mit dem Titel "Für uneingeschränkte Bargeldzahlung". Dabei hatte FPÖ-Chef Herbert Kickl eine Volksbefragung über den verfassungsmäßigen Schutz des Bargelds und des Rechts auf Cash-Zahlung gefordert.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) erklärte, dass es "überhaupt keine Diskussion" gebe, Bargeld abzuschaffen. "Das Bargeld muss erhalten werden und wird auch erhalten", betonte der Finanzminister damals nach dem Ministerrat. Ob das Bargeld in die Verfassung müsse, das sollten sich Verfassungsexperten anschauen.

Zuletzt warnte Kickl rund um das Thema "Digitaler Euro" vor einem Ende des Bargelds. Mit einem Blick auf den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission wird allerdings deutlich: Es gibt keine Hinweise darauf, dass uns das Bargeld bald streitig gemacht wird. Ganz im Gegenteil: Der Entwurf würde die Rolle des Bargelds sogar absichern. In Brüsseler Kreisen ist von einem parallelen Vorschlag einer "Annahmeverpflichtung für Bargeld" die Rede. Damit soll verhindert werden, dass man schwieriger zu Bargeld kommt und immer weniger Unternehmen Cash-Zahlungen ermöglichen. 

Für Nehammer geht es laut eigener Aussage darum, "dass es Wahlfreiheit gibt. Es soll beides möglich sein".

ribbon Zusammenfassung
  • Bundeskanzler Karl Nehammer möchte "einen verfassungsmäßigen Anspruch" für das Bargeld und kündigt einen Gipfel dazu im September an.
  • Im Juni war Bargeld nach einem entsprechenden Volksbegehren auch Thema im Nationalrat.
  • Dabei hatte FPÖ-Chef Herbert Kickl eine Volksbefragung über den verfassungsmäßigen Schutz des Bargelds und des Rechts auf Cash-Zahlung gefordert.
  • Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) erklärte, dass es "überhaupt keine Diskussion" gebe, Bargeld abzuschaffen.
  • Für Nehammer geht es laut eigener Aussage darum, "dass es Wahlfreiheit gibt. Es soll beides möglich sein".