Nationalrat bringt Comeback des Handwerkerbonus
Im Rahmen des Handwerkerbonus sollen Arbeitsleistungen von Fachbetrieben für den privaten Wohn- und Lebensbereich mit 20 Prozent unterstützt werden, wobei 2.000 Euro die Obergrenze sind. Auch kann pro Jahr nur ein Förderantrag gestellt werden und die förderbaren Kosten müssen mindestens 500 Euro betragen. Insgesamt werden für heuer und kommendes Jahr 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Ein erster Teil des Wohnpakets war bereits im März beschlossen worden, nunmehr folgt Teil zwei. Dabei geht es darum, den Ländern die Möglichkeit zur Einhebung einer echten Leerstandsabgabe zu geben. Wer ohne driftige Gründe nicht vermietet, soll demnach eine Buße zahlen. Einzelne Länder wie Salzburg und Tirol kennen solch eine Abgabe schon, bisher ist diese aber nur in bescheidenem Umfang möglich, was sich durch die Kompetenzbereinigung seitens des Nationalrats ändern soll.
Ebenfalls einer schon länger bestehenden Forderung kommen die Parlamentarier im Verkehrsbereich nach. Diesmal geht es um den Wunsch der Gemeinden, leichter Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen zu können. Tempo-30-Beschränkungen sollen vor Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen verordnet werden können. Außerdem erhalten die Kommunen die Möglichkeit, punktuelle Geschwindigkeitsmessungen im Ortsgebiet mittels Radarboxen oder anderen automationsgestützten Geräten durchzuführen. Der Haken dabei: Dafür braucht es die Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes.
Eine relativ große Novelle betrifft die Lehrerausbildung. Ab 2025/26 soll jene für Volksschullehrer aus einem dreijährigen Bachelor-und einem zweijährigen Masterstudium bestehen, für Lehrer der Sekundarstufe wird ab 2026/27 umgestellt. Für Pädagogen der Sekundarstufe ist die Änderung wesentlicher, dauert die Ausbildung doch damit ein Jahr kürzer als bisher. Volksschullehrer brauchen künftig für den Bachelor ein Jahr weniger, also nur noch drei Jahre, für den Master dagegen eines mehr. Weiters in der Novelle geregelt: künftig soll nach zehn Jahren der Entzug eines Titels wegen eines Plagiats in Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeiten nicht mehr möglich sein. Für Dissertationen und Habilitationen gilt die Einschränkung nicht.
Mit einer weiteren Gesetzesnovelle soll die derzeit bis zu 50.000 Euro teure Psychotherapieausbildung von den privaten außeruniversitären Ausbildungseinrichtungen an die öffentlichen Unis wandern. An ein fachlich passendes Bachelorstudium - etwa Psychologie oder Medizin - soll ein zweijähriges Masterstudium für Psychotherapie an den Unis anschließen. Dritter Ausbildungsteil ist eine postgraduelle Fachausbildung bei Psychotherapeutischen Fachgesellschaften, während der man schon unter Supervision therapeutisch arbeiten kann.
Verlässlich für Aufregung der Freiheitlichen sorgen dürfte Österreichs Beitritt zum Internationalen Impfstoffinstitut. Die anderen Fraktionen stimmten dem entsprechenden Vorhaben im außenpolitischen Ausschuss zu.
Mit welchem Thema die Woche beginnt, steht übrigens noch nicht fest. Die bei dieser Sitzung antragsberechtigte ÖVP legt erst am Montag den Inhalt der "Aktuellen Stunde" fest.
Zusammenfassung
- Der Nationalrat beschließt die Wiedereinführung des Handwerkerbonus, der private Wohn- und Lebensbereichs-Arbeiten mit 20 Prozent bis zu 2.000 Euro fördert.
- Die Lehrerausbildung wird reformiert: Volksschullehrer absolvieren künftig ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium, Sekundarstufenlehrer werden ein Jahr kürzer ausgebildet.
- Psychotherapieausbildung wechselt zu den Universitäten und folgt auf ein fachlich passendes Bachelorstudium, ergänzt durch eine postgraduelle Fachausbildung.