Fonds für NS-Opfer
Nationalfonds-Vorsitz: Parlament entmachtet Rosenkranz
Freilich wird dem von jüdischen Organisationen und Opferverbänden scharf kritisierten Parlamentschef auch die Möglichkeit geboten, die Aufgabe an den Zweiten Nationalratspräsidenten oder die Dritte Präsidentin von sich aus abzugeben. Von der FPÖ gab es scharfe Kritik an der "Anlassgesetzgebung".
In einer Verfassungsbestimmung wird festgehalten, dass sich der Nationalratspräsident als Vorsitzender des Kuratoriums des Nationalfonds vom Zweiten bzw. Dritten Präsidenten auch "gesamthaft" vertreten lassen kann. Zudem kann der Zweite Nationalratspräsident, also aktuell Peter Haubner (ÖVP) vom Hauptausschuss zum Vorsitzenden gewählt werden.
Das wäre dann der Fall, wenn es die politischen Mitglieder des Kuratoriums, aktive und ehemalige Nationalrats- und Bundesratsabgeordnete, entsprechend beantragen. Gäbe es gegen den Zweiten Präsidenten auch Einwände, könnte auch die Dritte Präsidentin, bestimmt werden.
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FPÖ kritisiert ideologische Instrumentalisierung
Die FPÖ lehnte die Vorlage ab. Der Abgeordnete Markus Tschank sah eine "ideologische Instrumentalisierung historischer Verantwortung". Es sei ein zutiefst antidemokratischer Anschlag auf die rechtsstaatlichen Prinzipien der Republik - begangen von der "Koalition der Regenbogen-Parteien". Für Tschank handelt es sich um einen unredlichen und unterstellenden Akt. Die Erinnerungskultur sei nicht bestimmten Parteien vorbehalten sondern eine gemeinschaftliche Aufgabe der Politik.
Die Grünen hatten die Gesetzesinitiative ursprünglich gestartet und sind mit dem heutigen Beschluss entsprechend zufrieden. Die geschäftsführende Klubobfrau Sigrid Maurer betonte, dass Rosenkranz sich ja selbst zurückziehen könne. Da es darauf keine Hinweise gebe, bestehe nun die Möglichkeit, "jemand anderen, jemanden untadeligen" mit dieser Aufgabe zu betrauen.
NEOS und SPÖ verweisen auf Opferverbände
NEOS-Klubvize Nikolaus Scherak meinte, es pervertiere die Aufgaben des Fonds, wenn jene, um die es gehe, sagten, sie könnten mit einem Vorsitzenden Rosenkranz nicht teilnehmen. Der Präsident habe ja selbst gesagt, er überlege, sich vertreten zu lassen. Nun versuche man die gesetzliche Möglichkeit dafür zu schaffen.
Seitens der SPÖ betonte die Abgeordnete Muna Duzdar, dass man eine historische Verantwortung den Opfern des Nationalsozialismus gegenüber trage. Daher müsse man dafür sorgen, dass der Nationalfonds ordentlich arbeiten könne: "Und wenn die Opferverbände sagen, sie nehmen nicht mehr teil, solange Rosenkranz Vorsitzender ist, sind wir gefordert zu handeln."
VP-Mandatar Wolfgang Gerstl betonte, dass man mit Rosenkranz das Gespräch gesucht habe und die FPÖ alle Möglichkeiten gehabt hätte, einen Alternativ-Vorschlag zu machen. Die Kritik am Präsidenten könne von dessen Seite als ungerecht empfunden werden, nur sei er eben Mitglied einer schlagenden Burschenschaft und habe Artikel für rechtsextreme Medien verfasst.
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Neue Strategie gegen Antisemitismus kommt
Vor der Debatte über den Nationalfonds war der Regierungsbericht zur nationalen Strategie gegen Antisemitismus debattiert worden, der von allen Parteien angenommen wurde. Verfasst wurde er noch von der früher zuständigen ehemaligen Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).
Ihre Aufgabe hat in der neuen Regierung Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) übernommen. In seiner Premieren-Rede vor dem Nationalrat kündigte er noch für heuer eine neue Strategie gegen Antisemitismus an. Zudem sollen erste Schritte zur Errichtung eines Holocaust-Museums gesetzt werden.
Zusammenfassung
- Der Nationalrat hat am Donnerstag die Möglichkeit geschaffen, dass Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) als Chef des Nationalfonds für NS-Opfer abgelöst wird.
- Freilich wird dem von jüdischen Organisationen und Opferverbänden scharf kritisierten Parlamentschef auch die Möglichkeit geboten, die Aufgabe an den Zweiten Nationalratspräsidenten oder die Dritte Präsidentin von sich aus abzugeben.
- Von der FPÖ gab es scharfe Kritik an der "Anlassgesetzgebung".
- In einer Verfassungsbestimmung wird festgehalten, dass sich der Nationalratspräsident als Vorsitzender des Kuratoriums des Nationalfonds vom Zweiten bzw. Dritten Präsidenten auch "gesamthaft" vertreten lassen kann.