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Nahost-Konflikt

Rechtsbruch: Trump will Gaza-Bewohner zwangsumsiedeln

US-Präsident Donald Trump schockte damit, dass die USA die "Kontrolle über den Gazastreifen übernehmen" wolle. Er schlug eine zwangsweise Umsiedelung der gut zwei Millionen Bewohner:innen vor. Das ist jedoch mit internationalem Recht nicht vereinbar - auch Ausnahmen dürften in Bezug auf den Gazastreifen kaum zutreffen.

Relevant ist Regel 129 des internationalen Völkergewohnheitsrechts. Das Deutsche Rote Kreuz liefert in der Rechtsdatenbank des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) eine Übersetzung des englischen Textes. 

Dort heißt es wörtlich: "Die an einem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien dürfen die Zivilbevölkerung eines besetzten Gebiets, in ihrer Gesamtheit oder teilweise, nicht verschleppen oder zwangsweise überführen, sofern dies nicht im Hinblick auf die Sicherheit der betroffenen Zivilpersonen oder aus zwingenden militärischen Gründen geboten ist."

Genfer Konventionen

Das Völkergewohnheitsrecht ist nach IKRK-Erläuterungen genauso wie die vier Genfer Konventionen von 1949 zum Schutz von Verwundeten, Kriegsgefangenen und Zivilisten Teil des Völkerrechts.

Völkergewohnheitsrecht (...) leitet sich aus einer "als Recht anerkannten allgemeinen Praxis" ab. Eine solche Praxis ist in offiziellen Berichten über Militäroperationen zu finden, aber auch in verschiedenen anderen offiziellen Dokumenten, etwa Militärhandbüchern, nationalen Gesetzgebungen und Fallrecht.

Zusammenfassung
  • US-Präsident Donald Trump schockte damit, dass die USA die "Kontrolle über den Gazastreifen übernehmen" wolle.
  • Er schlug eine zwangsweise Umsiedelung der gut zwei Millionen Bewohner:innen vor.
  • Das ist jedoch mit internationalem Recht nicht vereinbar - auch Ausnahmen dürften in Bezug auf den Gazastreifen kaum zutreffen.
  • Relevant ist Regel 129 des internationalen Völkergewohnheitsrechts.