Nachspiel zum Ibiza-U-Ausschuss: Prozess um mögliche Aussagen für Novomatic vertagt
Der Unternehmer und Betreiber der Onlineplattform eu-infothek.com Gert Schmidt hat sich am Montag gemeinsam mit einem Unternehmensberater wegen versuchter Bestimmung zur falschen Zeugenaussage am Wiener Landesgericht verantworten müssen.
Die Staatsanwältin warf ihnen vor, sie hätten Peter Barthold - ein langjähriger früherer Geschäftspartner des Glücksspielkonzern Novomatic - vor dessen Aussage im parlamentarischen Ibiza-U-Ausschuss zu unzutreffenden Angaben verführen wollen.
Schmidt weist Vorwürfe zurück
Die Staatsanwältin verwies im Detail auf Treffen wenige Tage vor dem Zeugenauftritt Bartholds im U-Ausschuss im September 2020, im Zuge derer die Angeklagten versucht hätten, Bartholds Aussage "abzustimmen". Im Gegenzug sei diesem - auch finanzielle - Hilfe bei der Abwicklung seines Privatkonkurses zugesagt worden. Schmidt und der Mitangeklagte wiesen diese Vorwürfe zurück. "Die Anklage ist natürlich unrichtig", hielt Schmidts Verteidiger Timo Gerersdorfer einleitend fest.
Schmidt führte anschließend in seiner Beschuldigteneinvernahme aus, Barthold sei auf einen Bekannten und in weiterer Folge auf den Mitangeklagten zugekommen und habe er erklärt, er wolle "ein neues Leben beginnen". Barthold, der bis zum Ende des so genannten kleinen Glücksspiels in Wien in einer engen Geschäftsbeziehung mit Novomatic stand, hätte "stapelweise Dokumente angetragen" und schließlich von sich aus sein vorbereitetes schriftliches Eingangsstatement vor dem U-Ausschuss übermittelt, schilderte Schmidt.
Er, Schmidt, habe daraufhin "Ergänzungen" vorgenommen, weil Barthold "uns sekkiert hat". Diese Ergänzungen hätten inhaltlich aber dem entsprochen, was Bartholds Sicht der Dinge war: "Wir haben es leserlich umgesetzt."
Forderungen soll es nicht gegeben haben
Finanzielle oder sonstige Forderungen seitens Bartholds habe es nicht gegeben, versicherten Schmidt und der Mitangeklagte übereinstimmend. Und von seiner Seite sei "ganz sicher kein Angebot gekommen", betonte Schmidt. Er habe "aus Gutmütigkeit" eine "lesbare Darstellung" von Bartholds Einlassungen schaffen wollen. Barthold habe ihm leid getan, dieser sei "ein Häuflein Elend" gewesen, behauptete Schmidt.
Barthold schilderte die Abläufe im Zeugenstand und unter Wahrheitspflicht ganz anders. Der Mitangeklagte habe ihn telefonisch kontaktiert und um ein Treffen in einem Lokal im zweiten Wiener Bezirk gebeten. Bei dem Treffen habe sich der Mann als "charmanter Plauderer" herausgestellt, er habe ihn gefragt, "ob er von Novomatic kommt, was er bejaht hat", sagte Barthold. Und weiter: "Das Angebot war klipp und klar." Unter anderem habe man ihm 6.000 Euro monatlich netto plus ein Spesenkonto geboten: "Die Gegenleistung wär' gewesen, dass ich beim Ausschuss schonend bzw. Sachen, die Novomatic geholfen hätten, aussagen soll."
Verhandlung vertagt
Die Vorgaben, an die er sich bei seinem Auftritt im Ausschuss halten hätten sollen, seien "absurd" gewesen, sagte Barthold: "Wenn ich das ausgesagt hätte im Ausschuss, hätte ich mich strafbar gemacht." Unter anderem hätte er deponieren sollen, Novomatic habe nie illegales Glücksspiel betrieben.
Auf Vorhalt der Aussagen Schmidts, dieser habe ihm gutwilligerweise sein Statement vor dem Ausschuss überarbeitet, bemerkte der Zeuge: "Herr Rat, ich bin intelligent genug, ein Eingangsstatement selber zu machen." Die Verhandlung wurde zur Ladung weiterer Zeugen auf den 21. April vertagt.
Zusammenfassung
- Der Unternehmer und Betreiber der Onlineplattform eu-infothek.com Gert Schmidt hat sich am Montag gemeinsam mit einem Unternehmensberater wegen versuchter Bestimmung zur falschen Zeugenaussage am Wiener Landesgericht verantworten müssen.
- Die Staatsanwältin warf ihnen vor, sie hätten Peter Barthold - ein langjähriger früherer Geschäftspartner des Glücksspielkonzern Novomatic - vor dessen Aussage im parlamentarischen Ibiza-U-Ausschuss zu unzutreffenden Angaben verführen wollen.
- Die Anklage ist natürlich unrichtig", hielt Schmidts Verteidiger Timo Gerersdorfer einleitend fest.
- Der Prozess wurde auf April vertagt.