Nach Urteil: Was droht Sebastian Kurz konkret?
Am Freitag wurde ÖVP-Ex-Kanzler Sebastian Kurz zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe im Falschaussage-Prozess verurteilt. Der ehemalige Politiker kündigte gleich nach dem Urteil Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das bedeutet das Urteil.
Bedingte Haftstrafe
Die Probezeit bei Kurz' Strafe beträgt drei Jahre. Das entspricht der höchstmöglichen Auflage für bedingte Strafen. Wird Kurz während der dreijährigen Probezeit nicht straffällig, dann verfallen die acht Monate Freiheitsstrafe. Würde er wieder straffällig werden, dann würde die Strafe vollstreckt werden.
Kurz hat aber Berufung angekündigt, sein Urteilsspruch fiel am Freitag am Wiener Straflandesgericht, das ist die erste Instanz. Mit der Berufung geht das Verfahren nun an das Oberlandesgericht Wien. Dort wird demnächst über den Antrag auf Berufung entschieden.
Eine bedingte Freiheitsstrafe über drei Monate ist auch ein Ausschlussgrund für eine Gewerbegründung. Somit könnte Kurz, wenn seine Strafe rechtskräftig wird, keine Firma mehr gründen.
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Strafmaß und Schuldspruch nicht überraschen
Robert Kert ist Professor für Strafrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Bei der Analyse des Schuldspruchs in der "ZIB 2" sprach er davon, dass das Urteil nicht unerwartet war. Auch das Strafausmaß sei erwartbar gewesen – es sei im unteren Drittel und es habe auch keine besonderen Erschwerungsgründe gegeben.
Kert würde von dem Urteil aus diesem Verfahren nicht auf andere schließen. Aber es gebe nun zumindest einen Richter, der die Aussagen von Schmid für glaubwürdig hält. "Das könnte dazu führen, dass man ihm den Kronzeugenstatus zumindest vorläufig gewährt."
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Was ist glaubwürdig? Das sei eine Frage des persönlichen, subjektiven Eindrucks. Schmid sei eigentlich der einzige Zeuge gewesen, der die "Geschichte" anders erzählt hatte. "Das ist letztendlich richterliche Beweiswürdigung, wo es eben darum geht, was ist der Gesamteindruck und was sind die Motive vom einen und vom anderen."
Schaden für ÖVP
Zwei Tage nach dem Urteil gab sich Kurz einem Interview-Marathon im österreichischen Hauptabend-Programm hin. Von Oe24, PULS 24 über die "ORF ZIB 2", der Ex-Kanzler brachte seine Talking-Points in jeder Sendung unter. Diese große Medienkampagne sah Politologe Peter Filzmaier am Tag des Urteils bereits voraus.
Es sei das gute Recht von Kurz einen Image-Schaden abwenden zu wollen, so der Politologe in der "ZIB 2" am Freitag. Mit seiner Litigation-PR würde Kurz aber auch die Themensetzung der ÖVP untergraben, denn die will, laut Österreichplan, im Wahlkampf 2024 nicht über Sebastian Kurz oder das Urteil nicht sprechen.
Politiker wurde zur Verantwortung gezogen
Demokratiepolitisch sieht Filzmaier den bedingten Schuldspruch "zwiespältig". Damit würde einerseits gezeigt werden, dass Politiker in Österreich es sich nicht immer "richten" können. "Die Justiz hat hier sehr klar, zumindest in erster Instanz, festgestellt, wie wichtig das Kontrollinstrument der Demokratie, ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist und das es eben kein Kavaliersdelikt wäre, dort falsch auszusagen, oder Wesentliches zu verschweigen."
Aber: Die Pauschalmeinung, dass sowieso alle lügen, würde so befeuert werden und könnte von Anti-Demokraten instrumentalisiert werden. Finanzielle Belastung dürfte der langwierige Prozess für Sebastian Kurz keine sein, denn die Prozess-Kosten trägt aktuell noch die ÖVP.
Zusammenfassung
- Der ehemalige Kanzler wurde am Freitag zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
- Was bedeutet dieses Urteil und wie geht es nun weiter?
- Bei einer bedingten Freiheitsstrafe gibt es