Mutmaßlicher Drahtzieher des Ibiza-Videos soll ausgeliefert werden
Das Kammergericht Berlin habe entschieden, dass eine Auslieferung von Julian H. zulässig sei, sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der heute 40 Jahre alte Mann, der mit europäischem Haftbefehl gesucht wurde, war Mitte Dezember 2020 in der deutschen Hauptstadt festgenommen worden.
Mögliche Erpressung und zwei Kilo Kokain
Die Gerichtssprecherin sagte, es gehe dabei nicht um die Fertigung der Aufzeichnungen, denn die Herstellung des Ibizia-Videos ist in Deutschland nicht strafbar. Stattdessen geht es um mögliche Erpressung im Zusammenhang mit dem Video sowie mutmaßliche Drogen-Straftaten. Julian H. wird die Abgabe und der Verkaufs von insgesamt knapp 2,7 Kilogramm Kokain vorgeworfen. Bei der Staatsanwaltschaft hieß es: "Das Auslieferungsverfahren ist in Gange."
Auslieferungszeitpunkt unklar
Das im Mai 2019 veröffentlichte Video hatte zum Sturz der türkis-blauen Regierung geführt. Der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wirkte auf dem heimlich aufgenommenen Video anfällig für Korruption. Wann der 40-Jährige Deutschland verlassen muss, blieb zunächst unklar. Nach dpa-Informationen soll er zuvor noch vom Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestags als Zeuge befragt werden.
Vogl: Auslieferung von "Ibiza-Macher" wird "großes Spektakel
"Krone"-Journalist Erich Vogl spricht im Interview mit PULS 24 unter anderem über die Auslieferung des Ibiza-Video-Machers Julian H.
Zusammenfassung
- Der mutmaßliche Drahtzieher des "Ibiza-Videos" soll nach Österreich ausgeliefert werden.
- Das Kammergericht Berlin habe entschieden, dass eine Auslieferung von Julian H. zulässig sei.
- Die Gerichtssprecherin sagte, es gehe dabei nicht um die Fertigung der Aufzeichnungen, denn die Herstellung des Ibizia-Videos ist in Deutschland nicht strafbar.
- Stattdessen geht es um mögliche Erpressung im Zusammenhang mit dem Video sowie mutmaßliche Drogen-Straftaten.
- Wann der 40-Jährige Deutschland verlassen muss, blieb zunächst unklar.