Mayer: Kurz-Einvernahme durch Richter "um nicht den Opfermythos zu nähren"

Verfassungsjurist Heinz Mayer hat sich am Dienstag zur Weisung des Justizministeriums zur Einvernahme von Kanzler Kurz geäußert. Die Einvernahme durch einen Richter sieht Mayer rechtlich durch die entsprechende Bestimmung gedeckt. Auch politisch begrüßt er sie. Den Missbrauchs-Vergleich des Kanzlers nannte er "wirklich unverschämt".

Die Weisung des Justizministeriums, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in seinem Verfahren wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss von einem Richter statt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einvernommen wird, sorgt für Kritik aus der Opposition. Am Dienstag äußerte sich der renommierte Verfassungsjurist Heinz Mayer bei einer Pressekonferenz zum Antikorruptions-Volksbegehren auch dazu.

Die entsprechende Bestimmung der Strafprozessordnung sei in ihrem Wortlaut sehr klar und sehe die Einvernahme durch einen Richter vor. Im Gegenzug dazu sei sich die Literatur zur Bestimmung jedoch darin einig, dass sie eigentlich nicht zur Anwendung käme. Die Bestimmung sei also eigentlich "totes Recht" gewesen, das ÖVP-Anwalt Werner Suppan hier "ausgegraben hat".

"Ich bin mir nicht sicher, wie ich entschieden hätte, als Justizminister, aber wahrscheinlich  auch so", sagte Mayer. "Schon allein deshalb, um nicht den Opfermythos zu nähren", erklärte er. So könne sich die ÖVP im Nachhinein nicht beklagen, dass Kurz eigentlich von einem Richter hätte einvernommen werden müssen. Er hätte als Justizminister im Zweifel auch diese Erwägung mit in die Entscheidung einfließen lassen, so Mayer.

Missbrauchs-Vergleich "wirklich unverschämt"

Zum Vergleich der WKStA-Ermittlungen mit dem Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche durch Kanzler Kurz sagte Mayer: "Das Gelindeste, was man dazu sagen kann: Das ist unverschämt, das ist wirklich unverschämt", so der Jurist. Als er das betreffende Kurz-Interview gehört habe, "bin ich erst einmal aufgestanden und bin eine Runde im Wohnzimmer spazieren gegangen".

"Der Vergleich ist ein völliger Holler und geschmacklos", so Mayer, aber er zeige, dass die ÖVP abermals ihre Strategie gegen die Justiz gewechselt habe. Anfangs habe die ÖVP die WKStA und die Justiz pauschal attackiert. Anderslautende Behauptungen etwa durch den ÖVP-Fraktionsvorsitzenden im U-Ausschuss, Andreas Hanger, seien klar falsch.

Nachdem man gemerkt habe, dass Angriffe auf die Justiz bei der Bevölkerung nicht gut ankommen, sei man dazu übergegangen, einzelne Staatsanwälte zu attackieren. Der jüngste Vergleich der WKStA mit der Katholischen Kirche sei aber wieder ein Angriff auf die WKStA als Ganzes und nicht auf einzelne Staatsanwälte.

Ministerium weist Vorwurf der Zwei-Klassen-Justiz zurück

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim ist der Meinung, dass "das gelebte Recht gebogen und somit der Eindruck einer Zwei-Klassen-Justiz erweckt" werde, weil der Kanzler sich nicht durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einvernehmen lassen wolle. Justizministerin Alma Zadić müsse "erklären, warum Kurz eine Sonderbehandlung erhält". Denn die angewendete Bestimmung der Strafprozessordnung sei bisher nur auf Justizbeamte angewendet worden.

Christina Ratz, Sprecherin der Justizministeriums, betonte Dienstagfrüh im "Morgenjournal": "Es ist eine Rechtsfrage entschieden worden, keine politische." Die zuständige Ministerialsektion, der unabhängige Weisungsrat und die Oberstaatsanwaltschaft Wien sehen alle Voraussetzungen für die richterliche Befragung gegeben: besondere Bedeutung des Beschuldigten, der eventuellen Straftat und daher bestehendes öffentliches Interesse an der gerichtlichen Beweisaufnahme.

ribbon Zusammenfassung
  • Verfassungsjurist Heinz Mayer hat sich am Dienstag zur Weisung des Justizministeriums zur Einvernahme von Kanzler Kurz geäußert. Die Einvernahme durch einen Richter sieht Mayer rechtlich durch die entsprechende Bestimmung gedeckt.
  • "Ich bin mir nicht sicher, wie ich entschieden hätte, als Justizminister, aber wahrscheinlich auch so", sagte Mayer. "Schon allein deshalb, um nicht den Opfermythos zu nähren", erklärte er.
  • So könne sich die ÖVP im Nachhinein nicht beklagen, dass Kurz eigentlich von einem Richter hätte einvernommen werden müssen. Er hätte als Justizminister im Zweifel auch diese Erwägung mit in die Entscheidung einfließen lassen, so Mayer.
  • Zum Vergleich der WKStA-Ermittlungen mit dem Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche durch Kanzler Kurz sagte Mayer: "Das Gelindeste, was man dazu sagen kann: Das ist unverschämt, das ist wirklich unverschämt", so der Jurist.
  • Als er das betreffende Kurz-Interview gehört habe, "bin ich erst einmal aufgestanden und bin eine Runde im Wohnzimmer spazieren gegangen".
  • Aber der Vergleich zeige, dass die ÖVP abermals ihre Strategie gegen die Justiz gewechselt habe, meinte Mayer. Das zeige, dass die ÖVP nach Angriffen auf einzelne Staatsanwälte wieder zu pauschalen Attacken auf die Justiz übergehe.