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Kurz-Prozess: Diversion für Glatz-Kremsner rechtskräftig

Die Diversion für die Erstangeklagte im Kurz-Prozess, Bettina Glatz-Kremsner, ist rechtskräftig. Die WKStA verzichtet auf Rechtsmittel.

Die frühere Casinos-Austria-Chefin und ÖVP-Vizeobfrau Bettina Glatz-Kremsner war im Prozess um Falschaussage Erstangeklagte. Doch für sie war die Sache - im Gegensatz zu Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli - schnell vorbei. Und das nun auch rechtskräftig.

Am ersten Prozesstag wurde Glatz-Kremsner Diversion - also die Zahlung einer Geldbuße oder Erbringung gemeinnütziger Leistungen statt strafrechtlicher Verfolgung - angeboten. "Ich habe Fehler gemacht", sagte Glatz-Kremsner im Prozess im Gegensatz zu Kurz und Bonelli, die auf Freispruch plädieren und ihre Unschuld beteuern. 

WKStA verzichtet auf Rechtsmittel

104.060 Euro musste die frühere Stellvertreterin von Sebastian Kurz in der ÖVP überweisen, damit der Beschluss auf Einstellung des Verfahrens ergeht. Dieser erfolgte Mitte November. Die WKStA hatte dann 14 Tage Zeit für eine Beschwerde, die Frist endet am Donnerstag. 

Die WKStA sprach sich "aus generalpräventiven Gründen" bei der Verhandlung gegen eine diversionelle Erledigung aus. Wie die "Kronen Zeitung" berichtet, verzichtet die WKSTtA nun aber auf Rechtsmittel. Das Verfahren wird endgültig eingestellt, Glatz-Kremsner bleibt unbescholten. 

Thomas Schmid sagt am 11. Dezember aus

Glatz-Kremsner war vorgeworfen worden, als Auskunftsperson im U-Ausschuss falsch ausgesagt zu haben, den FPÖ-Vertrauten Peter Sidlo nicht in dessen Ambitionen unterstützt zu haben, Casag-Finanzvorstand zu werden.

"Meine Mandantin ist erleichtert und froh, dass das Verfahren nunmehr zum Abschluss gebracht werden konnte", zitiert die "Krone" ihren Verteidiger Lukas Kollmann. 

Der Prozess gegen Kurz und Bonelli wird am 11. Dezember fortgesetzt - es steht der seit Langem mit Spannung erwartete Auftritt von Zeuge Thomas Schmid an. 

ribbon Zusammenfassung
  • Die Diversion für die erstangeklagte Bettina Glatz-Kremsner im Falschaussage-Prozess rund um Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist rechtskräftig.
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verzichtete auf Rechtsmittel.
  • Die ehemalige Vize-Chefin der ÖVP hatte am ersten Verhandlungstag eine Diversion angenommen und musste 104.060 Euro bezahlen.