Kroatischer Präsident darf bei Parlamentswahl nicht antreten
Der Staatspräsident könne sich während der Ausübung seines Amtes nicht an politischen Aktivitäten einer politischen Partei beteiligen, teilte der Präsident des Verfassungsgerichts, Miroslav Šeparović, am Montag laut kroatischen Medienberichten mit. Nur bei einem sofortigen Rücktritt sei eine Kandidatur möglich. Milanović lehnte dies aber bisher ab.
- Mehr zum Thema: Migration und Sicherheit: Nehammer auf Kroatien-Mission
Unvereinbar mit Gewaltenteilung
Die Teilnahme des Präsidenten am Wahlkampf sei unvereinbar mit seiner verfassungsmäßigen Stellung und seinen Befugnissen sowie mit der Gewaltenteilung. Demnach darf der Präsident weder auf einer Wahlliste stehen noch sich in irgendeiner Weise am Wahlkampf beteiligen. Um kandidieren zu können, muss Milanović laut Šeparović unverzüglich zurücktreten.
Interimistisch würde dann der rechtsgerichtete Parlamentspräsident Gordan Jandroković die Aufgaben des Staatsoberhauptes übernehmen. Jandroković gehört dem regierenden Kroatischen Demokratischen Bund (HDZ) von Ministerpräsident Andrej Plenković an, den Milanović bei der Wahl ablösen möchte. Das Höchstgericht traf seine Entscheidung mit neun zu zwei Stimmen.
- Mehr zum Thema: Kroatischer Premier spielt Grenzkontrollen herunter
Rücktritt nur bei Wahlsieg
Der frühere Ministerpräsident hatte am Freitag kurz nach der Festlegung des Wahltermins angekündigt, bei der Parlamentswahl am 17. April als Spitzenkandidat für die oppositionellen Sozialdemokraten (SDP) anzutreten. Er will das Präsidentenamt während des Wahlkampfes weiter ausüben und erst im Falle eines Wahlsieges zurücktreten. Am Sonntag bekräftigte er dieses Vorhaben. In Bezug auf die erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichts sagte er, dass dieser Frage "einige Sätze in der Verfassung" gewidmet seien und er sie ganz anders interpretiere.
Sollte Milanović an einem Plan festhalten, könnte dies eine schwere Staatskrise auslösen. Der Staatspräsident spielt auch eine zentrale Rolle bei der Regierungsbildung nach der Wahl. So vergibt er den Auftrag zur Regierungsbildung, was ihm vor allem im Fall unklarer Machtverhältnisse großen Einfluss gibt.
Zusammenfassung
- Kroatiens Verfassungsgericht verbietet Präsident Zoran Milanović die Teilnahme an der Parlamentswahl im April, es sei denn, er tritt unverzüglich zurück.
- Die Entscheidung fiel mit neun zu zwei Stimmen; Milanović lehnt einen Rücktritt ab und interpretiert die Verfassung anders.
- Sollte Milanović sich über das Urteil hinwegsetzen, droht eine schwere Staatskrise, da der Präsident eine Schlüsselrolle in der Regierungsbildung innehat.