Kogler kann sich "Teilamnestie" bei Coronastrafen vorstellen
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) kommt der Opposition bezüglich deren Forderung nach einer Generalamnestie bei Coronastrafen einen Schritt entgegen. In einem Interview mit den "Vorarlberger Nachrichten" kann er sich "eine Art Teilamnestie" vorstellen. Das sei derzeit aber noch kein Thema.
Eine Generalamnestie wäre für Kogler "paradox", weil man jetzt auch über eine neue Maskenpflicht rede. Der Vizekanzler ist "schon dafür, dass Strafen refundiert werden, wenn die Exekutive zu Unrecht Mandate verhängt hat. Zunächst werden sich die Gerichte aber mit Einzelfällen befassen müssen. Wenn sich dort rausstellt, dass bestimmte Kategorien wackelig sind und sich ein Muster ergibt, kann man eine Art Teilamnestie machen. Davon sind wir aber noch weit entfernt", betont Kogler. Er vergleicht das "mit Radaranlagen, die unscharf sind. Nur weil der Toleranzbereich einmal größer und einmal kleiner ist, werden wir nicht alle Radarstrafen für Raser erlassen."
Bezüglich einer Maskenpflicht in geschlossenen Räumen verweist der Vizekanzler auf regionale Maßnahmen, wenn sich bedenkliche Entwicklungen ergeben. "Dazu können auch Maskenpflichten gehören. Für eine bundesweite allgemeine Maskenpflicht muss noch einiges passieren. Die Debatte zur Maskenpflicht in den Supermärkten ist davon aber zu unterscheiden." Diese Frage sei deshalb eine andere, "weil jeder dorthin muss. Ob ich in ein Fußballstadion gehe oder nicht, kann ich mir hingegen selbst aussuchen."
Zusammenfassung
- Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) kommt der Opposition bezüglich deren Forderung nach einer Generalamnestie bei Coronastrafen einen Schritt entgegen.
- In einem Interview mit den "Vorarlberger Nachrichten" kann er sich "eine Art Teilamnestie" vorstellen.
- Eine Generalamnestie wäre für Kogler "paradox", weil man jetzt auch über eine neue Maskenpflicht rede.