Klimaschutz: "Historisches Urteil" mit Auswirkungen auf Österreich?
Erstmals wurde ein Staat wegen mangelnden Klimaschutzes verurteilt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab Schweizer Klimaseniorinnen recht, die "Versäumnisse der Schweizer Behörden" beim Klimaschutz beklagt hatten. Die fehlenden Maßnahmen würden "ihren Gesundheitszustand ernsthaft beeinträchtigen".
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Die Schweiz habe durch das Verfehlen früherer Emissionsreduktionsziele Menschenrechte verletzt, begründeten die Richter:innen ihre Entscheidung. Es sei ein "historisches Urteil", so Anwalt Florian Stangl im PULS 24 Gespräch.
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Schweiz wird "auf die Finger" geschaut
Obwohl der EGMR den Seniorinnen keinen Opferschutz zusprach, wurde die Klage trotzdem legitimiert. Denn die Seniorinnen klagten auch als Teil eines Vereins, der auch die "Interessen künftiger Generationen" vertreten würde, erklärt Stangl.
Die Urteile des Gerichts in Straßburg sind bindend, die Schweiz müsse nun in den nächsten 30 Jahren "klimaneutral" werden. Bis dahin müssten die CO₂-Emissionen auf null heruntergefahren werden, so Stangl. Um das zu erreichen, hat die Schweiz aber einen weiten Spielraum. Der EGMR hat keine konkreten Maßnahmen verordnet.
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Stangl nimmt trotzdem an, dass die Schweiz nicht untätig bleiben wird. Der Europarat würde der Schweiz jetzt "auf die Finger schauen", er könne auch auf Durchsetzung pochen, genauso wie die Landesgerichte und die Schweizer Zivilgesellschaft.
Bessere Chance für österreichische Klagen
Auch wenn das Urteil nicht unmittelbar auf Österreich anwendbar sei, da Österreich nicht geklagt wurde, könnte es hierzulande trotzdem Auswirkungen haben. Da die Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang ist und daher "unmittelbar" gilt, würden die Wertungen des EGMR-Urteils auch "unmittelbar im österreichischen Recht" gelten.
Stangl sieht als eine mögliche Folge daher, dass das noch fehlende Klimaschutzgesetz erlassen werde. Ebenso hätten Klimaklagen beim Verfassungsgerichtshof nun "sehr hohe Chancen" angenommen und positiv beurteilt zu werden.
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Beim Gericht in Straßburg ist derzeit auch noch eine österreichische Klimaklage anhängig, deren "Chancen steigen könnten". Bei dem Kläger Mex M. handelt es sich aber um eine Privatperson und nicht um einen Verein. Er argumentiert, dass sich seine Multiple-Sklerose-Erkrankung durch die steigenden Temperaturen der Klimakrise verschlechtern würde.
Ob der EGMR befindet, dass damit der Opferstatus gegeben ist - wie er es im Fall der Schweizer Seniorinnen eben nicht war -, bleibt fraglich. Wann der Fall in Straßburg behandelt werden soll, ist noch unklar.
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Zusammenfassung
- Es ist das erste Urteil seiner Art: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befand am Dienstag die Schweiz für schuldig, weil sie zu wenige Maßnahmen für Klimaschutz ergriffen hat.
- Wie wegweisend das "historische" Urteil auch für Österreich sein könnte, erklärt Anwalt Florian Stangl im PULS 24 Interview.
- Beim Gericht in Straßburg ist derzeit auch noch eine österreichische Klimaklage anhängig, deren "Chancen steigen könnten".