Kindesmissbrauchsmaterial: Grausam genug, um so hart bestraft zu werden
Die Regierung hat ihr "Kinderschutzpaket" beschlossen. Dieses beinhaltet unter anderem die verpflichtende Umsetzung von Schutzkonzepten an Schulen, die Verschärfung des Sexualstrafrechts und die Ausweitung des Tätigkeitsverbotes.
Künftig drohen bei Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch statt einem Jahr bis zu zwei Jahre Haft. Wenn es sich um Material mit unmündigen Minderjährigen handelt, können bis zu drei Jahren Haft verhängt werden.
Herstellung von Darstellungen an "Hands-on"-Delikte angeglichen
Strafen würden das "Unrecht der Taten" widerspiegeln. Daher sei das Sexualstrafrecht verschärft worden - Strafen seien verdoppelt, zum Teil verdreifacht worden, meint Justizministerin Alma Zadić in Newsroom LIVE.
Dort wo Kindesmissbrauchsmaterial hergestellt wird, um es zu verbreiten oder gar zu verkaufen, betrage die Strafdrohung bis zu zehn Jahre. Hier habe man die Strafe an die "Hands-on"-Delikte angeglichen. "Eine Herstellung und die Verbreitung ist meines Erachtens grausam genug, dass man sie so hart bestrafen muss", so Zadić.
Bei Besitz von derartigen Darstellungen würden unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft drohen, etwa bei besonders jungen Kindern oder einer hohen Menge an Dateien.
Gesetzeslücke: Weißes Strafregister durch Namensänderung
Überarbeitet wurden auch die Regeln für Tätigkeitsverbote bereits verurteilter Täter:innen. Um eine Ausweitung der Verbote sicherzustellen, soll das bisherige Erfordernis der Tätigkeit bzw. der Tätigkeitsabsicht zum Tatzeitpunkt wegfallen.
Eine Gesetzeslücke scheint es hier jedoch schon zu geben. So deckte PULS 24 im Februar einen Fall auf, bei dem ein wegen Missbrauch verurteilter Ex-Lehrer nach seiner Haft seinen Namen änderte und danach weiterhin Kurse und Workshops für Jugendliche gab. So umging er das Tätigkeitsverbot.
"So etwas darf selbstverständlich nicht passieren", meint die Justizministerin auf die Causa angesprochen. Sie werde sich mit Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in Verbindung setzen und aufklären, "was da passiert ist".
Zusammenfassung
- Bei Herstellung von Kindesmissbrauchsmaterial drohen künftig bis zu zehn Jahre Haft.
- Hier sei das Strafmaß an die sogenannten "Hands-on"-Delikte angeglichen worden.
- Die Herstellung und die Verbreitung sei "grausam genug", um so hart bestraft zu werden, meint Justizministerin Alma Zadić.